Informationsbroschüre für Konditionalität
Bekanntlich ist die Gewährung von Agrarzahlungen neben der Beachtung der jeweiligen Fördervoraussetzungen auch geknüpft an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz.
Diese Verknüpfung wird seit Beginn der aktuellen Agrarförderperiode als „Konditionalität“ bezeichnet. Mit der Konditionalität wird das bisherige System der Cross Compliance in modifizierter und erweiterter Form fortgeführt.
Wir möchten Sie daher auf folgende Veröffentlichung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hinweisen: Konditionalität | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (niedersachsen.de)
Quelle: Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Aktuelles - Veröffentlichungen
Die Arbeit der Prüfdienste
Die rechtlichen Bestimmungen bei der Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen sind in der Düngeverordnung des Bundes (DüV) und des Landes (NDüngGewNPVO) sowie u.a. im Niedersächsischen Wassergesetz (…
Mehr lesen...Kontrollen im Düngerecht
Innerhalb der niedersächsischen Düngebehörde obliegt dem Fachbereich Prüfdienste der Landwirtschaftskammer die Aufgabe der Kontrolle und des Vollzugs aller relevanten Verordnungen des Düngerechts. Hierzu gehören die D&…
Mehr lesen...Gewässerabstandskontrollen nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)
Die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer informieren, dass systematische Kontrollen an verschiedenen Oberflächengewässern stattfinden. Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer nehmen die Uferbereiche bestimmter Gewä…
Mehr lesen...