Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Ergebnisse der Saatgutverkehrskontrolle 2013 in Niedersachsen können sich sehen lassen

Webcode: 01025921

Die Qualität des Saatgutes war im letzten Jahr sehr gut, wie die Beschaffenheitsprüfung zeigte. Insgesamt wurden in Niedersachsen nahezu 1,6 Mio. dt. alleine an Saatgut aufbereitet. Das ist deutlich mehr als in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz zusammen. Die niedersächsische Saatgutwirtschaft hat die großen Saatgutmengen in engen Zeitspannen aufbereitet und in sehr guter Qualität in den Handel gebracht. Allerdings zeigten einzelne Beanstandungen durch die Saatgutverkehrskontrolle, dass es immer noch besser geht. Unter anderem traten vereinzelt auch Mängel bei der Verschließung und Kennzeichnung auf.

Bild 1: So nicht - Sack mit Nummernleiste und zwei 'Nähten'
Bild 1: So nicht - Sack mit Nummernleiste und zwei Nähten - © Heike Wolters-BeckerHeike Wolters-Becker
Verschließung von Saatgut
Die Verschließung der Gebinde ist neben dem Etikett ein wichtiger Punkt zur Absicherung des Saatgutes. Saatgut wird in neuen, ungebrauchten Gebinden abgepackt. Die Verschließung darf nicht beschädigt sein und wird von einem amtlichen Probenehmer durchgeführt. Dieser bringt auch die entsprechenden Etiketten an. Somit würden denkbare Veränderungen sofort offenkundig.

Bei der Verschließung von Saatgut gibt es unterschiedliche Varianten. Im Saatgutverkehrsgesetz, den dazugehörigen Verordnungen und der Probenehmer-Richtlinie wird die Verschließung konkretisiert. Saatgut kann zum Beispiel bei 50 kg-Säcken mit einer Naht versehen sein. Entweder wird das Etikett mit eingenäht oder der Sack hat eine Nummernleiste (siehe Bild 1), beginnend am oberen Rand mit der Nummer eins, so dass man erkennen kann, ob das Gebinde noch die ursprüngliche Größe hat und nicht ein Teil des Sackes abgeschnitten und neu vernäht wurde. Demzufolge verbieten sich auch „Doppelnähte“ (siehe Bild 2), es ist also nicht zulässig, einmal verwendete Säcke nochmals zu gebrauchen und nochmals zu zunähen. Bei Ventilsäcken (siehe Bild 3) ist der Sack nach einer Öffnung nicht mehr verwendbar.

Bild 2: So nicht - Sack mit 'Doppelnaht'
Bild 2: So nicht - Sack mit Doppelnaht - © Heike Wolters-BeckerHeike Wolters-Becker
Bei der Verschließung von Big Bags werden in der Regel Siegelkordeln verwendet und das Etikett hinter der Verschlusssicherung (siehe Bild 4) befestigt. Ist das Etikett in der Tasche an der Seite des Big Bags untergebracht oder das Etikett ist um die Siegelkordel „gewickelt“ (siehe Bild 5), stellt sich die Frage, ob das Original-Etikett ausgetauscht worden ist oder nicht. Selbstverständlich ist dies in der Regel nicht der Fall, sondern diese Mängel sind fast immer auf Unachtsamkeit zurückzuführen, können aber deshalb nicht toleriert werden.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt vier Bußgeldverfahren (siehe Tabelle 1 im Anhang) wegen mangelnder Verschließung durchgeführt. In Anbetracht von nahezu 600 Überprüfungen von niedersächsischen Partien auf korrekte Verschließung ist das weniger als 0,7 %, aber es geht noch besser.

Bild 3: Ventilsäcke sind nach einer Öffnung nicht mehr verwendbar
Bild 3: Ventilsäcke sind nach einer Öffnung nicht mehr verwendbar - © Heike Wolters-BeckerHeike Wolters-Becker
Kennzeichnung von Saatgut mit allen relevanten Angaben für den Saatgutverbraucher
Jeder Landwirt bzw. Saatgutverbraucher erkennt Saatgut an dem Etikett, welches an jedem Gebinde befestigt ist. Zertifiziertes Saatgut (Z-Saatgut) wird mit einem blauen Etikett gehandelt. Ein grünes Etikett wird zum Beispiel bei Grasmischungen verwendet. Auf dem Etikett stehen alle relevanten Daten wie Art, Sorte, Anerkennungsnummer für die Rückverfolgbarkeit, Erzeugerland, Datum der Verschließung und Gewicht bzw. Stückzahl der Körner. Meistens ist die freiwillige Angabe Keimfähigkeit und Tausendkorngewicht (TKG), woraus der Landwirt die Aussaatstärke berechnen kann, auf dem Etikett oder Gebinde aufgedruckt. Eine eventuelle Beizung ist auf dem Etikett vermerkt und das Gebinde ist zusätzlich mit einem Beiz-Etikett versehen (siehe Bild 6).

Im Jahre 2013 wurden 16 Verwarnungen und Bußgelder wegen Kennzeichnungsmängeln (siehe Tabelle 1 im Anhang) in Niedersachsen ausgesprochen. Dabei wurde z. B. die Keimfähigkeit oder das TKG nicht richtig angegeben. Die Zahl der Verfahren zu Kennzeichnungsmängeln ist von 40 Verfahren in 2012 zu 16 im Jahre 2013 deutlich geringer geworden. Es wurde also seitens der Saat- und Pflanzgutwirtschaft weiter daran gearbeitet, die Fehlerquote zu senken. Das Bewusstsein für eine richtige Kennzeichnung wurde bei den Aufbereitungsbetrieben geschärft. Bei etwa 1.000 Kennzeichnungsüberprüfungen durch die Saatgutverkehrskontrolle in Niedersachsen lag die Beanstandungsrate bei 3,4 % (34 Fälle absolut, Tabelle 1 im Anhang). Das ist sehr wenig, bietet aber dennoch Möglichkeiten zur Optimierung.  

Bild 4: Big Bag richtig verschlossen mit dem Etikett hinter der Verschlusssicherung (Siegelkordel)
Bild 4: Big Bag richtig verschlossen mit dem Etikett hinter der Verschlusssicherung (Siegelkordel) - © Heike Wolters-BeckerHeike Wolters-Becker
SVK-Probenumfang und Herkunft des Saatgutes
Im letzten Jahr wurden 963 SVK-Proben in Niedersachsen bei den Mähdruschfrüchten gezogen. Dies entsprach in etwa der Anzahl der Proben des Jahres 2012. Die Herkunft des Saatgutes bzw. der Aufbereitungsbetrieb ist in Tabelle 2 (siehe Anhang) dargestellt. Dabei kamen 62,3 Prozent des Saatgutes aus Niedersachsen, 34,9 Prozent aus anderen Bundesländern und 2,8 Prozent des beprobten Saatgutes aus Ländern außerhalb von Deutschland. Damit gehört Niedersachsen zu den Bundesländern im Bundesvergleich mit der intensivsten Kontrolle des Saatgutmarktes, sodass der Saatgutverbraucher in Niedersachsen mit großem Vertrauen auf das hiesige Saatgut zurückgreifen kann. Damit trägt auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit der Tätigkeit seines Prüfdienstes in der Saatgutverkehrskontrolle der großen Bedeutung, welche die pflanzliche Erzeugung und die Vermehrung von Saat- und Pflanzgut in unserem Bundesland innehat, Rechnung. 

Gute Ergebnisse in der Beschaffenheitsprüfung
Im vergangenen Jahr entsprachen knapp 95 Prozent der Proben (siehe Tabelle 3 im Anhang) den Mindest-Anforderungen an die Beschaffenheit in Bezug auf Keimfähigkeit, Besatz und technische Reinheit. Damit wird das gute Ergebnis vom Jahr 2012 mit knapp 92 Prozent zu knapp 89 Prozent in 2011 noch übertroffen. Dies hängt sicherlich auch mit den guten Bedingungen des Aufwuchses und der guten Witterung zur Ernte zusammen.

Bei den Beanstandungen unterscheidet die SVK in die Bereiche innerhalb und außerhalb der Toleranz. Zum Beispiel liegt bei Gerste die Mindest-Keimfähigkeit bei 92 %. Aus statistischen Gründen wird erst bei einer Beanstandung von 88 Prozent (außerhalb der Toleranz) ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. In der Tabelle 3 (im Anhang) werden bei der Zeile „entsprach nicht den Anforderungen“ die Zahlen deshalb unterteilt ausgewiesen in innerhalb und außerhalb der Toleranz. Außerhalb der Toleranz lagen 28 Proben (entspricht 2,9 %), bei 12 Proben handelte es sich dabei um Saatgutware aus anderen Bundesländern. Die Untersuchung der SVK-Proben findet bei der LUFA-Nord-West in Hameln statt.

Die guten Ergebnisse bei der Beschaffenheit spiegeln sich bei den Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (siehe Tabelle 1 im Anhang) wider. So gab es nur 16 Bußgeldverfahren in Niedersachsen zum Besatz und zur Keimfähigkeit.

Bild 5: So nicht - Etikett um Siegelkordel 'gewickelt'
Bild 5: So nicht - Etikett um Siegelkordel gewickelt - © Heike Wolters-BeckerHeike Wolters-Becker
Betriebsprüfungen und Aufzeichnungen
Im vergangenen Jahr wurden 28 Betriebsprüfungen bei Aufbereitungsfirmen für Saatgut bzw. Vertriebsfirmen für Pflanzgut in Niedersachsen durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen die Aufzeichnungspflichten nach der Saatgutaufzeichnungsverordnung (SaatAufzV). Die Identität der Ware und die Rückverfolgbarkeit der Ware bei Beanstandungen sollen damit nachvollzogen werden können. Im letzten Jahr wurden 15 schriftliche Verwarnungen und Bußgelder ausgesprochen.

Die Rückverfolgbarkeit von anerkannten Partien wird über den Wareneingang und Warenausgang nachvollzogen. Der Verbleib von aberkannten oder zurückgenommenen Vermehrungsvorhaben bzw. der Verbleib von Erntegut, für das ein Antrag auf Anerkennung gestellt worden ist, wird unter anderem geprüft.

Abgabe von Beanstandungen
Werden Mängel bei Saat- oder Pflanzgut aus anderen Bundesländern oder bei Ware aus dem Ausland festgestellt, werden diese Verfahren zuständigkeitshalber abgegeben. Dies geschah im vergangenen Jahr in 31 Fällen an die jeweilige Stelle eines Bundeslandes innerhalb von Deutschland. Über das Bundessortenamt wurden sieben Fälle an die zuständige Stelle zu einem Land außerhalb Deutschlands weitergeleitet. Ebenso bekam Niedersachsen von anderen Stellen neun Beanstandungen gemeldet, die dann weiterverfolgt wurden.

Bild 6: Etikett und Beizetikett
Bild 6: Etikett und Beizetikett - © Heike Wolters-BeckerHeike Wolters-Becker
Fazit:
Die Saatgutverkehrskontrolle (SVK) in Niedersachsen hat im vergangenen Jahr knapp 1.000 SVK-Proben auf Beschaffenheit überprüft sowie ebenso viele Kontrollen von Partien auf eine korrekte Kennzeichnung und Verschließung durchgeführt.

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrollen wurde für 2013 bestätigt, dass die Qualität des verkauften Saatguts sehr gut war.

Der Saatgutverbraucher sollte auf die Kennzeichnung und Verschließung von Saat- und Pflanzgut achtgeben. Vereinzelt traten in dem Bereich Mängel auf.

Die Aufzeichnungspflichten, insbesondere über den Verbleib von Saat- und Pflanzgut, für die ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde, ist ein Schwerpunkt der Betriebsprüfungen.

Die Saatgutverkehrskontrolle überwacht den Handel. Somit trägt diese auch zur Sicherung der Versorgung des Saatgutverbrauchers mit qualitativ hochwertigem Saat- und Pflanzgut bei. Entscheidend allerdings ist, dass die Saat- und Pflanzgutwirtschaft in ihren Bemühungen zur Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsstandards und hier und da sicherlich auch noch zur Optimierung der Aufbereitungsprozesse, nicht nachlässt. 


Weitere Ergebnisse: