Agrarförderung

+++ Antragsverfahren 2023: Weitere Zahlungstermine festgelegt! +++

Webcode: 01042463
Stand: 05.04.2024

Mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 – 2027 (GAP 2023-2027) sind aufgrund der vielen und teilweise erst sehr spät bekannten rechtlichen Änderungen große Herausforderungen für die Antragstellenden und die Verwaltung verbunden. Die abschließende Bearbeitung der Anträge aus dem ersten Antragsjahr der GAP 2023-2027 wird weiterhin mit hoher Priorität vorangetrieben.


Folgende Termine für die Bearbeitung konnten inzwischen festgelegt werden:

  • Flächenbezogene Direktzahlungen (EGS, UES, JES, ÖR)

Seit dem 15.02.2024 können für diejenigen, die am 22.12.2023 noch keine Zahlungen erhalten haben, die manuellen Zahlungen erfolgen.

Nachzahlungen können voraussichtlich ab dem 28.03.2024 erfolgen.

  • Gekoppelte Direktzahlungen (gES- Mutterschafe- und Mutterziegen, Mutterkühe)

Voraussichtlich werden die automatisierten Zahlungen am 30.04.2024 erfolgen.

  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Voraussichtlich werden die automatisierten Zahlungen am 30.04.2024 erfolgen.

  • Tierwohl Sommerweidehaltung

Voraussichtlich werden die Auszahlungen ab 31.05.2024 erfolgen.

  • Tierwohl Schweine

Voraussichtlich werden die Auszahlungen ab 23.05.2024 erfolgen.

 

Sollten Sie Fragen zu den von Ihnen beantragten Interventionen/Maßnahmen haben, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige dezentrale Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.