Bewilligungsstelle Uelzen
Wilhelm-Seedorf-Str. 3
29525 Uelzen
0581 8073-217
0581 8073-99250
Leitung
Henning Behn
Montag - Donnerstag: 08.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Es wird empfohlen, Besuchstermine vorab telefonisch zu vereinbaren.

Die Bewilligungsstelle Uelzen ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind zuständig für flächen- und tierbezogene Förderprogramme im Bereich Direktzahlungen (EGFL) und Agrarumweltmaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen. Bei uns werden jährlich rund 3.500 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt. Zusätzlich werden ca. 4.500 Anträge der mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) bearbeitet.
Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz im Bundesland Hamburg oder in einem der niedersächsischen Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg oder Uelzen haben. Wir sind auch Ansprechstelle für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Uelzen bewirtschaften.
Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die
- Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und der Anträge zu den Agrarumweltmaßnahmen,
- Einarbeitung der Kontrollergebnisse (Flächenangaben, Anbaudiversifizierung, Ökologische Vorrangflächen, Dauergrünland, Cross Compliance) der Fernerkundung und der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams,
- Zahlbarmachung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens,
- Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen,
- Verwaltung und Übertragung von Zahlungsansprüchen und
- die Verwaltung der Registriernummern in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden
Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen:
- Basisprämie
- Greeningprämie
- Junglandwirteprämie
- Umverteilungsprämie
- Kleinerzeugerprämie
- Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) mit den diversen Einzelmaßnahmen, z.B. Ökologischer Landbau, Blühstreifen, Grünlandextensivierung (5-jährige Verpflichtung)
- Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten
- Erweiterter Erschwernisausgleich/"Niedersächsischer Weg"
- Mehrjähriger Wildpflanzenanbau für Biogasanlagen
- Nds. Schaf- und Ziegenprämie