Bewilligungsstelle Northeim
Wallstr. 44
37154 Northeim
Routenplanung
05551 6004-225
05551 6004-99228
Leitung
Jasmin Kahn
Montag - Donnerstag: 08.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Es wird empfohlen, Besuchstermine vorab telefonisch zu vereinbaren.
Die Bewilligungsstelle Northeim ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind zuständig in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich Direktzahlungen (EGFL) und Agrarumweltmaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen. Bei uns werden jährlich rund 3.200 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt. Zusätzlich werden ca. 1.500 Anträge der mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) bearbeitet.
Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Hildesheim, Northeim und Göttingen (inkl. Altkreis Osterode) haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Northeim bewirtschaften.
Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die
- Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und der Anträge zu den Agrarumweltmaßnahmen,
- Einarbeitung der Kontrollergebnisse (Flächenangaben, Anbaudiversifizierung, Ökologische Vorrangflächen, Dauergrünland, Cross Compliance) der Fernerkundung und der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams,
- Zahlbarmachung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens,
- Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen,
- Verwaltung und Übertragung von Zahlungsansprüchen und
- Verwaltung der Registriernummern in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden
Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen:
- Basisprämie
- Greeningprämie
- Junglandwirteprämie
- Umverteilungsprämie
- Kleinerzeugerprämie
- Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) mit den diversen Einzelmaßnahmen, z.B. Ökologischer Landbau, Blühstreifen, Grünlandextensivierung (5-jährige Verpflichtung)
- Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten