Bewilligungsstelle Nienburg
Vor dem Zoll 2
31582 Nienburg
05021 9740-200
05021 9740-99201
Leitung
Jürgen Rennekamp
Zeiten
Montag - Donnerstag: 08.00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr.
Es wird empfohlen, Besuchstermine vorab telefonisch zu vereinbaren.
Die Bewilligungsstelle Nienburg ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind zuständig in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich Direktzahlungen (EGFL) und Agrarumweltmaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen. Bei uns werden jährlich rund 6.500 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt. Zusätzlich werden ca. 3.000 Anträge der mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) bearbeitet.
Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Diepholz, Nienburg, Celle, Verden und Heidekreis haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Nienburg bewirtschaften.
Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die
- Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und der Anträge zu den Agrarumweltmaßnahmen,
- Einarbeitung der Kontrollergebnisse (Flächenangaben, Anbaudiversifizierung, Ökologische Vorrangflächen, Dauergrünland, Cross Compliance) der Fernerkundung und der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams,
- Zahlbarmachung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens,
- Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen,
- Verwaltung und Übertragung von Zahlungsansprüchen und
- die Verwaltung der Registriernummern in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden
Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen:
- Basisprämie
- Greeningprämie
- Junglandwirteprämie
- Umverteilungsprämie
- Kleinerzeugerprämie
- Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) mit den diversen Einzelmaßnahmen, z.B. Ökologischer Landbau, Blühstreifen, Grünlandextensivierung (5-jährige Verpflichtung)
- Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten