Biogas-Betreiberschulung Auffrischung - Anlagensicherheit nach TRGS 529 und TRAS 120
Webcode: 33010538
Als Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen. So müssen Sie entsprechend bundeseinheitlicher Vorgabe u.a. eine Schulung nach den beiden Technischen Regeln
- TRGS 529 "Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas" und
- neuerdings TRAS 120 "Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“
nachweisen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine 2-tägige Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen. Dazu dient dieses Seminar.
Programm
26.08.2025
08.30 - 17.00 Uhr
Biogas-Betreiberschulung Auffrischung - Anlagensicherheit nach TRGS 529 und TRAS 120
Timo Janßen, Timo Janßen - Fachkraft Arbeitssicherheit
Timo Janßen, Timo Janßen - Fachkraft Arbeitssicherheit
Kosten
Teilnahmegebühr
210,00 Euro
Verpflegung
58,50 Euro
Gesamtgebühr
268,50 Euro
Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung.
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in

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Biogas-Betreiberschulung Auffrischung - Anlagensicherheit nach TRGS 529 und TRAS 120 |
Heeslingen
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Anmeldung
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