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Die forstliche Standortkartierung in Niedersachsen – eine Aufgabe im Landesinteresse

Webcode: 01041086

Eine nachhaltige Waldwirtschaft richtet sich nach der Gesamtheit der an einem Wuchsort auf Pflanzen einwirkenden Umweltbedingungen aus, die ein Standort hergibt. Welche Umweltbedingungen wirken jedoch genau auf solch ein Standort ein und wie können die Daten erhoben werden, aus denen generationsübergreifend erfolgreiche waldbauliche Entscheidungen abgeleitet werden?

Die Antwort liegt in der forstlichen Standortkartierung, die eine wesentliche Grundlage der waldbaulichen Planung darstellt. Sie erfasst alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen Kriterien wie Wasserverhältnisse, Nährstoffversorgung und geologische Schichtung/ Substratverteilung.

Bodenschuerfe
BodenschuerfeStephan Zander
Die gemessenen Kriterien bilden die Basis für eine standortkundlich abgesicherte und begründete Empfehlung von Baumarten und Baumartenmischungen, um den Waldeigentümern eine wichtige Grundlage für die Waldbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen. Zudem bilden die Standortkartierungsergebnisse die Grundlage für

  1. die Beantragung von Fördergeldern (z.B. Waldbau, Wegebau),
  2. für betriebliche und regionale Zertifizierungen, für Waldbodenbewertungs- und Entschädigungsverfahren und
  3. für Diskussionen im Umwelt- und Naturschutz.

Die dazu erforderlichen Bodenuntersuchungen werden mittels Handbohrungen, der Feinkartierung, und der Bodenschürfe mit Hilfe eines Baggers, der Grobkartierung, vorgenommen. Die Bodenprofile werden nach der Datenaufnahme wieder verfüllt.

Podsol
PodsolStephan Zander
Die flächige Standortkartierung im Nichtstaatswald wird vom Land Niedersachsen finanziert. Für die rechtlichen Belange in der Standortkartierung ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig. Als Vereinbarungsaufgabe wurde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Gesamtleitung, Planung, Steuerung und Durchführung der flächendeckenden Erfassung der Standortkartierung im Nichtstaatswald übertragen. Die Zuständigkeit für die fachliche Betreuung, Erweiterung, und Umsetzung des Kartierverfahrens sowie die jeweils fachlich notwendigen Änderungen im geländeökologischen Rahmenschema unterliegt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dem Niedersächsischen Forstplanungsamt sowie dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Hannover.

 

Standortkartierung auf Kalamitätsflächen - Feinkartierung
Standortkartierung auf Kalamitätsflächen - FeinkartierungStephan Zander