Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Suche

50 von 1549 Suchergebnissen









  • Veranstaltungen

    üfung sind ausreichende Praxiszeiten auf einem pferdehaltenden Betrieb (mindestens 4,5 Jahre Vollzeitpraxis) nachzuweisen. Der Nachweis der Berufspraxis kann z. B. durch Arbeitsbescheinigungen, Zeugnisse, Sozialversicherungsanmeldungen oder ähnliches erfolgen. Der Lehrgang dauert insgesamt fünf Wochen