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Notfallzulassungen für den Ökologischen Ackerbau

Webcode: 01042738
Stand: 22.03.2024

In dieser Saison werden wieder mehrere Notfallzulassungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erwartet, die entweder speziell für den ökologischen Landbau gestellt wurden oder auch im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen.

Kartoffelkäfer
KartoffelkäferDr. Alexandra Wichura
Auch im Ökologischen Landbau sind Notfallzulassungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei der Bekämpfung von bestimmten Schaderregern wichtig und notwendig, wenn keine anderen Bekämpfungsmaßnahmen mehr möglich sind.

Folgende Mittel haben eine Notfallzulassung erhalten und dürfen in den nachstehend aufgeführten Indikationen und Zeiträumen im Ackerbau eingesetzt werden. Die Liste wird während der Saison ergänzt. Aufgeführt werden Notfallzulassungen, bei denen ackerbauliche Kulturen. Darüber hinaus können weitere Notfallzulassungen bestehen, die unter  BVL - Zulassungen für Notfallsituationen zu finden sind:

Attracap in Kartoffeln (Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln), Süßkartoffeln und Spargel gegen Drahtwürmer; vom 19.02.2024 bis 17.06.2024

Flowbrix in Ölkürbis (zur Ölgewinnung und zum Verzehr) gegen Auflaufkrankheiten als Saatgutbehandlung (Beizung); vom 20.03.2024 bis 17.07.2024

Novodor FC in Kartoffeln gegen Kartoffelkäfer; vom 22.04.2024 bis 20.08.2024

Promanal HP in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung vom 25.04.2024 bis 18.08.2024

Bei der Anwendung der Pflanzenschutzmittel ist die Gebrauchsanweisung zu beachten. Die genauen Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweilgen Notfallzulassung finden Sie auf den Seiten des BVL unter  BVL - Zulassungen für Notfallsituationen

Dr. Alexandra Wichura