Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat einen „Leitfaden zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder Wind auf landwirtschaftlichen Flächen“ veröffentlicht.
Der Leitfaden gibt den unteren Bodenschutzbehörden Hilfestellung zum Vollzug der Gefahrenabwehr bei Bodenerosion gemäß der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (§ 9 BBodSchV). Der Leitfaden enthält die Empfehlung für die unteren Bodenschutzbehörden, künftig Erosionsereignisse in einem vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) neu eingerichteten, nicht öffentlich zugänglichen, Erosionsereigniskatasters zu dokumentieren.









