Als besondere Anerkennung für die Treue zum Berufsstand ehrt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Arbeitnehmende von Mitgliedsbetrieben der Landwirtschaftskammer, außerdem hauptberufliche Betriebshelferinnen und Betriebshelfer der Maschinenringe und Betriebshilfsdienste.
Was wird geehrt?
In der heutigen Zeit wird es immer schwieriger neue Mitarbeitende zu finden. Umso wichtiger ist es, die langjährigen Mitarbeitende zu schätzen. Hierbei lässt es sich zwischen Betriebstreue und Berufstreue unterscheiden. Einige Betriebe führen interne Ehrungen für die Betriebszugehörigkeit aus, um seine Mitarbeitende wertzuschätzen.
Die Landwirtschaftskammer ehrt hingegen die Berufszugehörigkeit (es zählen z.B. auch die Ausbildungszeit oder andere Ersatzzeiten).
Bsp.:
Arbeitnehmer A hat 3 Jahre seine Ausbildung beim Betrieb A gemacht, hat 12 Jahre bei Betrieb B gearbeitet und ist seit 10 Jahren bei Betrieb C.
Betrieb C drückt seine Wertschätzung aus und ehrt Arbeitnehmer A für 10 Jahre Betriebstreue. Gleichzeitig kann der Betrieb für seinen Mitarbeiter eine Ehrung für 25 Jahre Berufstreue bei der LWK beantragen.
Wer wird geehrt?
Geehrt werden können ständige und nichtständige Arbeitnehmende von Mitgliedsbetrieben der Landwirtschaftskammer. Es kann für 10, 25, 40 und 50 Jahren Berufstreue geehrt. Dabei wird die Zeit mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gezählt.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ehrt die langjährige Berufstreue mit einer Urkunde und einem Geldgeschenk:
10 Jahre Berufstreue mit 75 Euro
25 Jahre Berufstreue mit 150 Euro
40 Jahre Berufstreue mit 250 Euro
50 Jahre Berufstreue mit 400 Euro
Urkunden für dazwischen liegende Ehrungstermine werden nur ausgestellt bei
- Ausscheiden wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder
- bei Erreichung der Altersgrenze,
wenn die Zeit von der bereits erfüllten bis zur nächstfolgenden Ehrungsmöglichkeit um mehr als die Hälfte überschritten wurde. Die Ehrungsprämie wird dann in Höhe der nächstfolgenden Ehrungsstufe gewährt.
Eine Urkunde ohne Geldgeschenk erhalten:
- Betriebshelferinnen und Betriebshelfer der Maschinenringe und Betriebshilfsdienste und
- dauerhaft geringfügig Beschäftigte, für die pauschale Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung abgeführt werden.
Wie wird geehrt?
Antrag
Der Ehrungsantrag ist von dem Arbeitgebenden (mit entsprechendem Nachweis) bei der für den Betriebssitz zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer einzureichen.
Die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie unten als Download. Der/die für Sie zuständige Arbeitnehmerberater/in steht Ihnen für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
Der/die zuständige Arbeitnehmerberater/in stimmt den Ehrungstermin mit den Vertretern des Ehrenamtes und den übrigen beteiligten Personen ab. Wunschtermine sind grundsätzlich möglich, sollten jedoch frühzeitig mitgeteilt werden.
Ablauf
Die Ehrungen sollen einen dem Anlass entsprechenden, würdigen Rahmen haben. Sie können als gemeinschaftliche Ehrung mehrerer Jubilare oder als Einzelehrung im Betrieb (beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks, einer Teestunde, eines Sommerfestes oder einer Weihnachtsfeier) durchgeführt werden.
Die Ehrung wird vom Kreislandwirt bzw. dessen Beauftragtem und dem ehrenamtlichen Arbeitnehmervertreter in der Kammerversammlung vorgenommen. Der/die für den Dienststellenbereich zuständige Arbeitnehmerberater/in nimmt ebenfalls teil.
Kontakt
Ihr/e zuständige/r Arbeitnehmerberater/in