Bezirksstelle Bremervörde

Neue Registriernummern für neue Betriebe

Webcode: 01039073

Betriebsleiterwechsel, Betriebsneugründung, Umfirmierung oder Betriebsteilung: es gibt vielfältige Gründe für die Entstehung neuer Betriebe. Jeder Betrieb benötigt eine eigene Registriernummer.

NEU: GbRs, die sich jetzt als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ins Gesellschaftsregister eintragen lassen, müssen die Änderung der zuständigen Bewilligungsstelle mitteilen. Dafür sind der Änderungsbeschluss der GbR sowie der Registriernummernantrag (Vorblatt und Anlage 3) erforderlich. In diesem Fall (keine weitere Veränderung der Gesellschafter, des Zweckes,...) bleibt die Registriernummer bestehen.

Unser Beraterteam kennt sich gut mit dem Registriernummernantrag und seinen Details aus. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die neuen Registriernummern für die Förderung und ggf. die Registriernummern laut Viehverkehrsverordnung für jeden einzelnen Tierhaltungsstandort zu beantragen.

Neuer Registriernummernantrag
RegistriernummernantragWolfgang Ehrecke