Immissionsschutzberatung
Die häufigsten Gründe für Nachbarschaftsbeschwerden sind Gerüche und Lärm, weil sie in der Nachbarschaft unmittelbar wahrgenommen werden. Grund genug, sich bei Planungen für den Neubau einer Biogasanlage, eines Stallbaus oder bei Umnutzungen vorhandener Ställe frühzeitig mit den Immissionen zu beschäftigen.
Auch der in der Tierhaltung freigesetzte Stickstoff fordert auf Grund seiner Wirkungen (z. B. Eutrophierung) bei stickstoffempfindlichen Planzen und Ökosystemen ein besonderes Augenmerk. Bedeutsam sind insbesondere FFH - Gebiete.
Die LWK Niedersachsen analysiert Ihr geplantes Bauvorhaben und bietet auf Grundlage der
- TA Luft,
- der GIRL
- und der einschlägigen VDI Richtlinien qualifizierte Beratungen an.
In Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden erstellen wir Immissionsgutachten für
- Geruch,
- Staub,
- Ammoniak
- und Lärm.
Wir erfassen dabei alle Emissionsquellen und andere emissionsverursachenden Vorgänge und bewerten diese quantitativ und qualitativ. Auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben werden die Immissionskenngößen berechnet, auf deren Basis die Behörden Entscheidungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren treffen können.
Kontakte
Volker Grothey
Berater Klärschlammverwertung, Immissionsgutachten, Emission, FFH Vorprüfung, Privilegierung Baurecht
Philipp Ilse
Leiter Team Ländliche Entwicklung
Veranstaltungen
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21.06.2024 - 22.06.2024
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Nährstoffmanagement, Modul Online Software NÄON
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Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb neu gegründet oder benötigen wegen Betriebsleiterwechsel, Umfirmierung oder Betriebsteilung eine neue Registriernummer oder müssen die Tierhaltung anzeigen.
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