Die Anforderungen, die im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren an stationäre Silagelager (Siloplatten, Fahrsiloanlagen) gestellt werden, sind umfassend. Der Landkreis Osnabrück hat hierzu das Merkblatt "Wasserrechtliche Anforderungen an die ortsfeste Lagerung von Silage" aufgelegt.

Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück (Herr Janott Tel.: 0541-501-4006 oder Herr Winter Tel.: 0541-501-4606) sowie der Bezirksstelle Osnabrück (Herr Kirchhoff) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.







