Die Anforderungen, die im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren an stationäre Silagelager (Siloplatten, Fahrsiloanlagen) gestellt werden, sind umfassend. Der Landkreis Osnabrück hat hierzu das Merkblatt "Wasserrechtliche Anforderungen an die ortsfeste Lagerung von Silage" aufgelegt.

Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück (Herr Topphoff, Tel.: 0541-501-4606) sowie der Bezirksstelle Osnabrück (Herr Kirchhoff und Herr Bernhold) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.












