Bezirksstelle Osnabrück

Stallgenehmigungspapier im Landkreis Osnabrück hilft beim Tierwohl

Webcode: 01045593
Stand: 08.07.2026

Das regionale Stallgenehmigungspapier für Stallbauvorhaben oder -umbauten im Umfeld von FFH-Gebieten im Landkreis Osnabrück wurde unterzeichnet.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück, das Umweltforum Osnabrücker Land e.V., der Landkreis Osnabrück, das Landvolk Osnabrück sowie der Kreislandvolkverband Melle e.V. haben ein regionales Stallgenehmigungspapier unterzeichnet.

Baustelle mit halbfertigem Gebäude, Stahlträgern und Baukran im Hintergrund, umgeben von Sand und Baumaterialien.
Ein regionales Stallgenehmigungspapier für tierhaltende Betriebe soll Planungssicherheit geben und die Investitionen beschleunigen.Birgit Sunder
Änderungen von Stallanlagen insbesondere zur Verbesserung des Tierwohls im näheren Umfeld von FFH-Gebieten stehen häufig Überschreitungen fachlich vertretbarer Grundbelastungen im Wege, die zum Schutz empfindlicher Lebensraumtypen in diesen Schutzgebieten zu beachten sind. Mit der Verständigung auf ein gemeinsames Stallgenehmigungspapier soll ein gemeinsamer Weg in der Baugenehmigungspraxis in FFH-Gebieten zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Verwaltung ermöglicht werden.

Ziel ist es, Spielräume für tierhaltende Betriebe insbesondere zum tierwohlgerechten Umbau von Tierhaltungsanlagen zu eröffnen. Hierfür werden kurz- und mittelfristige Minderungsmöglichkeiten von Emissionen aufgezeigt, die auf regionaler Ebene zu beeinflussen sind. Diese Maßnahmen sollen sowohl die Entwicklung von Tierhaltungsanlagen ermöglichen und gleichzeitig die Belastung der Schutzgebiete reduzieren.

Bereits im Jahr 2022 wurde durch die Unterzeichner ein regionales Stallgenehmigungspapier für tierhaltende Betriebe erarbeitet, die nicht auf FFH-Gebiete einwirken. Diese deutschlandweit einmalige Initiative bedeutet für die Landwirte in diesen Gebieten eine größere Planungssicherheit sowie eine Beschleunigung bei Investitionen.