Am 17. Juli 2026 wurde ein Fall einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in einem Rinderhaltungsbetrieb in Herzberg am Harz im Landkreis Göttingen bekannt. Der BTV-8-Nachweis hat Auswirkungen auf Betriebe, die innerhalb eines Mindestradius von 150 Kilometer um den infizierten Betrieb liegen. Davon ist auch der Landkreis Osnabrück betroffen.
Dieser ist zu entnehmen, dass Teile des Landkreises Osnabrück von der Handelsrestriktionszone bezüglich BTV-8 betroffen sind (siehe Kartenausschnitt).
Was gilt es zu beachten?
Für eine Verbringung aus dieser Zone heraus in freie Gebiete Niedersachsens (und Deutschlands) gelten bestimmte Verbringungsregelungen. Die Regelungen und erforderlichen Maßnahmen lesen Sie im anliegenden pdf-Dokument: Verbringungsregelungen bezüglich BTV-8.
Das LAVES informiert zu Impfungen zu BTV-8 in Deutschland
BTV-8 zirkuliert in Süd- und Südosteuropa, vor allem aber in Frankreich und zuletzt auch wieder in der Schweiz. Gegen BTV-8 sind verschiedene Impfstoffe zugelassen (siehe Veterinary Medicine Information website der EU (Link) ). Es wird für 2026 weiterhin empfohlen, empfängliche Wiederkäuer gegen den Serotyp 3 zu impfen und zusätzlich auch gegen BTV-8. Da in anderen Ländern Europas auch der Serotyp 4 kursiert und es für BTV-4 und -8 Kombiimpfstoffe gibt, kann hier auch diese Kombination gewählt werden. Es gibt keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen, das heißt Impfungen gegen einen der Serotypen bieten keinen Schutz gegen eine Infektion mit den anderen Serotypen.
Weitere Informationen zum aktuellen BTV-8 Ausbruch:











