Neue Fortbildungsregelung für Dorfhelferinnen und Dorfhelfer
Seit dem 02.09.2026 ist die neue Fortbildungprüfungsregelung in Kraft getreten. Die neue Berufsbezeichnung lautet:
Geprüfte Berufsspezialistin und Geprüfter Berufsspezialist für Haushaltsführung und Familienbetreuung - Dorfhelferin und Dorfhelfer (LWK Nds.)
Die neue Regelung finden Sie hier.
Zugelassen werden können nicht nur Personen mit der Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin, sondern auch Personen mit einem anderen anerkannten, einschlägigen Berufsabschluss wie Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Fachmann/-frau für Systemgastronomiee oder Fachkraft im Gastgewerbe. Zusätzlich bedarf es einer einjährigen Berufspraxis in der Hauswirtschaft, davon mindestens vier Wochen im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Zugelassen werden auch Personen, die eine staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung in der Hauswirtschaft nachweisen können (staatl. Geprüfte/r Wirtschafter/-in oder staatl. Geprüfte/r hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/-in) sowie eine mindestens 4-wöchige Berufspraxis im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Aber auch diejenigen die eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis in der Hauswirtschaft, davon mindestens sechs Monate im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes nachweisen können, sind zulassungsberechtigt.
Der Prüfungsbereich „Hauswirtschaftlichen Betreuungsleistungen und Kommunikation“ wird in Form einer Facharbeit mit Fachgespräch geprüft. Die schriftlichen Prüfungsbereiche „Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen“ und „Berufliche und Rechtliche Rahmenbedingungen“ durch Klausuren. Hierbei sind komplexe Fragestellungen zu beantworten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen und Kommunikation“
mit mindestens „ausreichend“ und - in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Die Fortbildungsprüfung bietet sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Information und Anmeldung
Die Fortbildung wird vom Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. angeboten. Der Unterricht findet im Ev. Dorfhelferinnenseminar im Denkhaus Loccum statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V.
Informationen zu Anmeldung, Zulassung, Prüfungen Informationen zum Lehrgang:
Marita Eschenhorst Ev. Dorfhelferinnenseminar Loccum
LWK Niedersachsen Hormannshausen 4
Galtener Straße 20, 27232 Sulingen 31547 Rehburg-Loccum
Tel.: 04271 945-210 Telefon: 05766/7274
E-Mail: marita.eschenhorst@lwk-niedersachsen.de E-Mail: seminar@dorfhelferin-nds.de










