Weiterbildungsförderung
Über verschiedene Programme besteht die Möglichkeit der Kostenreduzierung für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen. Es handelt sich zum Teil um spezielle Förderprogramme für den Agrarbereich, darüber hinaus stehen weitere Fördermöglichkeiten bei Erfüllung der Voraussetzungen allen Bundesbürgern offen.
EU- und Landes-Förderung
Die Europäische Union und das Land Niedersachsen gewähren unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen.
Sofern die Maßnahme anerkannt wird, zahlen Sie bei Vorliegen folgender Voraussetzungen einen reduzierten Teilnehmerbeitrag:
- Erster Wohn- oder Betriebssitz oder Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrplatz in Niedersachsen oder der Freien Hansestadt Bremen.
- Nur für Beschäftigte von KMU oder deren Unternehmer/innen (kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte).
- Förderfähig sind Auszubildende, Selbständige (auch im Nebenerwerb), mitarbeitende Familienangehörige i. S. des ALG, Angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (familienfremd).
- Sie müssen einem der folgenden Wirtschaftsfelder angehören: der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Gartenbau oder einem Unternehmen in ländlichem Gebiet, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Urproduktion der zuvor genannten Wirtschaftsfelder anbietet (z. B. Lohnunternehmen).
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Ein spezieller Förderantrag muss hierfür durch Sie nicht gestellt werden.
- Weitere Infos:
- Dirk Wahl, Tel. 05021/9740-198
- Dirk Wahl, Tel. 05021/9740-198
Antrag auf Beihilfe (Seminarkostenzuschuss für Arbeitnehmer/innen) durch die LWK Niedersachsen für den Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung
- Arbeitnehmer/innen aus Niedersachsen, die ihre Weiterbildung selbst finanzieren und in Niedersachsen in einem Betrieb arbeiten, der Landwirtschaftskammerbeitrag bezahlt, können auf Antrag einen Zuschuss zu den Seminarkosten erhalten.
- Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 50 % der Seminarkosten.
- Zeitgleich mit der Anmeldung zum Seminar muss der Antrag gestellt werden.
- Weitere Infos:
- Antrag auf Seminarkostenzuschuss für Arbeitnehmer/innen
- Dr. Matthias Heyder, Tel. 0441/801-338
Initiative „Zukunftsstarter" - für Arbeitgeber
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Agentur für Arbeit für die Dauer der Weiterbildung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen zudem die Lehrgangskosten teilweise oder ganz erstattet.
Die Initiative „Zukunftsstarter“ will junge Erwachsene ab 25 Jahren und geringqualifizierte Beschäftigte ermutigen, einen Berufsabschluss zu erwerben – zum Beispiel mit einer Umschulung, einer Ausbildung oder über die Externen-Prüfung.
Bei Fragen zur Initiative hilft Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur gerne weiter.
Förderung der Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz - für Arbeitgeber
Die Arbeitsagentur kann Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten und älteren Menschen übernehmen. Neu ist, dass auch Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.
Voraussetzung: Es müssen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen. Die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zertifiziert sein und die Weiterbildung mehr als 160 Stunden umfassen.
Die Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber richtet sich nach der Betriebsgröße - größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere Unternehmen. Weiterbildungskosten für Beschäftigte in Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
Bei Fragen hilft Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur gerne weiter.
Fortbildungsförderung durch Aufstiegs-Bafög
Fortbildungsinteressenten, die sich z. B. auf eine Meister- oder Fachwirtsprüfung vorbereiten, können über das Aufstiegs-Bafög finanziell unterstützt werden. Durch diese Förderung können die anfallenden Kosten wie z. B. Kurs- oder Prüfungsgebühren teilweise refinanziert werden. Die Förderkonditionen hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Das Aufstiegs-Bafög kann auch Online beantragt werden. Weitere Infos.
Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Meisterprüfungen
Sie haben Ihre Meisterprüfung nach dem 1. Juli 2020 erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie jetzt 1.000 Euro Weiterbildungsprämie beantragen. Antragstellungen sind ab 21. Juli 2020 über die NBank in Hannover möglich.
Förderung speziell für Frauen, Elternzeitnehmende und geringfügig Beschäftigte
Die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft bieten Frauen neben professioneller Beratung auch finanzielle Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung an. Sie können einen finanziellen Zuschuss für Seminare bis 50% bekommen, wenn sie einen Antrag bei der Koordinierungsstelle stellen (vor Kursbeginn). Berufsrückkehrerinnen, Elternzeitnehmende (auch Männer), geringfügig Beschäftigte werden für Aus- und Weiterbildung finanziell unterstützt.
Stipendium Begabtenförderung
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Weiterbildungsstipendium" richtet sich an junge Menschen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss erzielt haben und sich für den beruflichen Aufstieg weiterqualifizieren möchten.
Kontakte

Dirk Wahl
Fachreferent Weiterbildung

Hervorragende Berufschancen für Profis der Milchverarbeitung
68. Molkereimeisterkurs des Milchwirtschaftlichen Bildungszentrums der LUFA Nord-West endet mit Prüfungsmarathon – Extra-Auszeichnungen für Lehrgangsbeste – Nächster Lehrgang beginnt am 14. August
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Wer sich als Ausbilder*in in den Berufen Hauswirtschafter*in und Fachpraktiker*in Hauswirtschaft anerkennen lassen möchte, muss bestimmte Anforderungen erfüllen.
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Mach deinen Meister in der Hauswirtschaft - online!
Ab Herbst 2023 bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstmalig die berufsbegleitende Fortbildung zum Meister / zur Meisterin der Hauswirtschaft im Online-Format an.
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Meisterbriefverleihung im Gartenbau
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Straffes Programm absolviert
Freisprechung der Quereinsteiger im Ausbildungsberuf Landwirt*in in Nienburg
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Grundlehrgang Klauenpflege
04.12.2023 - 08.12.2023
Das Ziel des einwöchigen Grundkurses ist der Einstieg in die professionelle Klauenpflege. Sie lernen im theoretischen Teil die Grundlagen der Klauenanatomie, die wichtigsten Klauenerkrankungen sowie das Erkennen von Lahmheiten. In die …
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ValiKom Transfer - Anerkennung von Berufserfahrungen
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Sie möchten sich beruflich verändern? Sie suchen einen Job im Agrarbereich, im Gartenbau oder der Hauswirtschaft, der zu Ihnen passt? Sie wohnen auf dem Land und möchten bei Ihnen vor der Haustür arbeiten?
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