Der Mindestlohn wurde in 2015 mit 8,50 €/h eingeführt. Seitdem wurde dieser mehrmals angehoben. Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen.

Seit dem 1. Januar 2026 berägt der gestzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde und zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt und das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen.
Der höhere Lohn stärkt die Kaufkraft, stabilisiert die Binnennachfrage und trägt dazu bei, dass Beschäftigte aus dem Niedriglohnsektor herauskommen. Mehr als sechs Millionen Menschen werden profitieren – all jene, die weniger als 13,90 brutto in der Stunde verdienen. Da Frauen überproportional häufig von niedrigen Löhnen betroffen sind, trägt die Mindestlohnerhöhung auch zur Verringerung des Lohnabstandes zwischen Frauen und Männern bei.
Der zukünftige Mindestlohn:
seit 01.01.2026: 13,90 Euro
zum 01.01.2027: 14,60 Euro
Minijob-Grenze wird ebenfalls steigen
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt daher ebenfalls und beträgt monatlich 603 Euro im Jahr 2026 und 633 Euro monatlich im Jahr 2027.
Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen seit 2022 mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Weitere Informationen zum Mindestlohn und zur Minijob-Grenze finden Sie auf der Seite der Bundesregierung, der Mindeslohnkommission und des DGB.
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