Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelqualität
Die „Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelqualität“ wurden überarbeitet. Der Abschnitt Rechtliche Grundlagen (Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht) wurde aktualisiert. Im Kapitel Anbauempfehlungen wurde das Kapitel Hackfruchtanbau aufgenommen. Hier wurde insbesondere dem Bodenanhang als Belastungsfaktor für Cadmium und Blei für Futtermittel Rechnung getragen.
Die Anbauempfehlungen enthalten die rechtlichen Grundlagen, sowie Erläuterungen zum aktuellen Wissensstand. Es gibt Handlungsempfehlungen für die Nutzung schwermetallbelasteter Böden und bei den rechtlichen Vorgaben wird nochmals auf die Eigenverantwortlichkeit des Landwirtes als Nahrungsmittel- und Futtermittelproduzent für die Einhaltung der Höchstgehalte nach Lebensmittel- und Futtermittelrecht hingewiesen.
Sie können das Merkblatt im Downloadbereich herunterladen. Dort steht Ihnen ebenfalls der Flyer "Spezialberatung - Nachhaltige Produktion auf geschädigten Standorten" zum Download zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Spezialberater der Landwirtschaftskammer:
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Bezirksstelle Uelzen, Wilhelm-Seedorf-Straße 3, 29525 Uelzen
Sekretariat, Telefon: 0581 8073-129
- Matthias Gutfleisch
Futterberatung, Spezialberatung Rind
Telefon: 0581 8073-121
- Andreas Scholvin
Ökologischer Landbau
Telefon: 0581 8073-137
- Wilhelm Struck
Spezielle Betriebsberatung
Telefon: 0581 8073-193
sowie an
- Claus Borchers
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Bezirksstelle Braunschweig, Leiter Fachgruppe 2
Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig
Telefon: 0531 28997-220