Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelqualität
Die „Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelqualität“ wurden überarbeitet. Der Abschnitt Rechtliche Grundlagen (Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht) wurde aktualisiert. Im Kapitel Anbauempfehlungen wurde das Kapitel Hackfruchtanbau aufgenommen. Hier wurde insbesondere dem Bodenanhang als Belastungsfaktor für Cadmium und Blei für Futtermittel Rechnung getragen.
Die Anbauempfehlungen enthalten die rechtlichen Grundlagen, sowie Erläuterungen zum aktuellen Wissensstand. Es gibt Handlungsempfehlungen für die Nutzung schwermetallbelasteter Böden und bei den rechtlichen Vorgaben wird nochmals auf die Eigenverantwortlichkeit des Landwirtes als Nahrungsmittel- und Futtermittelproduzent für die Einhaltung der Höchstgehalte nach Lebensmittel- und Futtermittelrecht hingewiesen.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Spezialberater der Landwirtschaftskammer:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Sekretariat, Telefon: 0581 8073-12
- Wilhelm Struck
Spezielle Betriebsberatung
Telefon: 0581 8073-193
- Kai Clauswitz
Leiter Team Ländliche Entwicklung und Team Umwelt, Bezirksstelle Uelzen
Telefon: 0581 8073-134
sowie an
- Claus Borchers
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Leiter Fachgruppe 2, Bezirksstelle Braunschweig
Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig
Telefon: 0531 28997-220
Kontakte
Dr. Thomas Pollmann
Leiter Sachgebiet Boden und Bodenschutz

Onno Seitz
Leiter Sachgebiet Düngemittelrecht und Abfallrecht
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