Die „Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelqualität“ wurden überarbeitet. Der Abschnitt Rechtliche Grundlagen (Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht) wurde aktualisiert. Im Kapitel Anbauempfehlungen wurde das Kapitel Hackfruchtanbau aufgenommen. Hier wurde insbesondere dem Bodenanhang als Belastungsfaktor für Cadmium und Blei für Futtermittel Rechnung getragen.
Die Anbauempfehlungen enthalten die rechtlichen Grundlagen, sowie Erläuterungen zum aktuellen Wissensstand. Es gibt Handlungsempfehlungen für die Nutzung schwermetallbelasteter Böden und bei den rechtlichen Vorgaben wird nochmals auf die Eigenverantwortlichkeit des Landwirtes als Nahrungsmittel- und Futtermittelproduzent für die Einhaltung der Höchstgehalte nach Lebensmittel- und Futtermittelrecht hingewiesen.
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