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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Kammerbeitrags

Webcode: 01043952

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen den Kammerbeitrag von Ihrem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. 

Sie können das SEPA-Lastschriftmandat direkt über unser SEPA-Online-Formular erteilen. 


Hinweise zur Beantragung eines SEPA-Lastschriftmandats

  • Das SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für den Einzug des Kammerbeitrags und nicht für die übrigen Leistungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
  • Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  • Die Änderung einer Bankverbindung bei einem bereits bestehenden SEPA-Lastschriftmandat ist nicht möglich. In diesem Fall ist ein komplett neues SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
  • Bei den Abbuchungen aufgrund des SEPA-Lastschriftmandats werden wir unsere Gläubiger-ID sowie die Mandatsreferenz angeben.

Widerruf des Mandats

  • Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Den Widerruf senden Sie bitte an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Postfach 7163, 26051 Oldenburg oder per E-Mail an kammerbeitrag@lwk-niedersachsen.de.
  • Bitte geben Sie neben Ihrer Adresse auch das/die Aktenzeichen im Widerruf an.

Kontakt

  • Wenn Sie noch Fragen zur Erstellung des SEPA-Lastschriftmandates haben, helfen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0441 801-117 weiter. Alternativ können Sie uns auch über unser Kontaktformular in der Navigationsleiste erreichen.