Im Merkblatt zur Fördermaßnahme (AUKM) "BV 1: Ökologischer Landbau" hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die wesentlichen Punkte der Richtlinie zusammengestellt.
Betriebe, die ihre Bewirtschaftung auf die ökologische Wirtschaftsweise umstellen möchten, können die BV 1 Förderung Ökologischer Landbau im Agrarantrag beantragen. Es handelt sich um eine Gesamtbetriebliche Verpflichtung. Der Verpflichtungzeitraum ist 5 Jahre. Für die ersten beiden Umstellungsjahre gibt es die sogenannte Einführungsprämie, die in der Regel einen höheren Fördersatz hat. Diese soll die Betriebe in der Umstellungszeit unterstützen. Ab dem 3. Verpflichtungsjahr wird dann die Beibehaltungsprämie ausgezahlt.
Da es sich um eine Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahme handelt, beginnt die förderrechtliche Verpflichtung zum 01.01. der Folgejahres der Beantragung. Der Bewilligungsbescheid wird in der Regel Ende des Antragsjahres an die Betriebe versendet.
Wie Sie Ihren Betrieb am besten umstellen, erarbeiten wir gern mit Ihnen gemeinsam!


Mehr Informationen und die dazugehörige Richtlinie finden Sie unter: AUKM - Details zu den Fördermaßnahmen (Förderperiode 2023-2027) | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
















