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Riesenbärenklau - Herkulesstaude

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Pflanzen mit enormer Wuchskraft, hohem Regenerationsvermögen und beachtlicher Ausbreitungstendenz können nicht zu unterschätzende Probleme sowohl auf Nichtkulturland als auch auf gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen bereiten. Wenn es sich dazu noch um eine nichtheimische, invasive Art handelt, ist besondere Aufmerksamkeit angebracht. Dennoch wird oft zu spät gehandelt, weil die Auswirkungen falsch eingeschätzt werden. Die Folgen sind erheblicher Aufwand und hohe Kosten bei der Eindämmung der grünen Plagen.

Neben dem Riesenstaudenknöterich ist der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), der auch Herkulesstaude genannt wird, von besonderer Bedeutung.

Biologie

Heracleum mantegazzianum
Heracleum mantegazzianumDr. Thomas Brand
Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet liegt im westlichen Kaukasus, wo der Riesenbärenklau in gebirgigen, feuchten Lagen wächst. Als prachtvolle, auffällige und besonders stattliche Pflanze durch den Menschen zu Zierwecken zunächst nach England geholt, später als Bienenweide angepflanzt und propagiert sowie als Deckung für Jagdwild genutzt, hat sich H. mantegazzianum seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts über weite Teile Mittel- und Westeuropas ausgebreitet. Bereits vor 1900 war das Auftreten in 14 europäischen Ländern bekannt. Auch in Deutschland war der Riesenbärenklau bald populär und verwilderte. Mittlerweile ist die Art weit verbreitet, wobei die Häufigkeit im Nordosten geringer ist. Der Riesenbärenklau ist in der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 aufgeführt.

Auf nährstoffreichen, nicht zu sauren Böden finden sich gute Wachstumsbedingungen. Insbesondere auf Flächen entlang von Gewässern bilden sich rasch dichte Bestände.

Der Riesenbärenklau ist eine monokarpe Pflanze, die Einzelpflanze stirbt also nach der Blüte bzw. dem Fruchten ab. Die Blüte wird meist nach drei bis fünf Jahren ausgebildet, auf besonders geeigneten, nährstoffreichen und feuchten Wuchsorten früher, an trockenen, nährstoffarmen Stellen dagegen später. Auch Beweidung und Mahd verzögern die Blüte. Dabei verfügen die Pflanzen über ein ausgesprochen hohes Regenerationsvermögen, das heißt, sie treiben nach Verbiss oder Mahd immer wieder aus, um Reservestoffe in die bis zu 60 cm tiefgehende, rübenartige Pfahlwurzel einzulagern und um letztlich zur Blüte zu kommen.

Der Riesenbärenklau gehört zur Familie der Doldenblütler (Apiaceae). Voll entwickelte Blütenstände, bei denen die Hauptdolde über 50 cm Durchmesser erreicht, tragen tausende weißer Einzelblüten. Durch die enorme Samenproduktion – eine Pflanze bildet 10.000 bis 50.000 Korn – ist das reproduktive Potenzial sehr hoch. Im Herbst können bis zu 12.000 Samen pro m² liegen, im Frühjahr sind davon bis zu 2.000 noch keimfähig. So ist verständlich, dass sich selbst aus Einzelpflanzen schnell dichte Bestände bilden können. Der überwiegende Teil der Samen verliert innerhalb weniger Jahre seine Keimfähigkeit, einzelne Samen können jedoch länger im Boden überdauern, was bei der Bekämpfung von Beständen zu beachten ist. Da die Samen schwimmfähig sind, ist die Ausbreitung an Fließgewässern auch über weitere Strecken möglich.

Blühende Pflanzen können eine Wuchshöhe von bis zu 4 m erreichen. Der an der Basis bis zu 10 cm dicke Stängel ist hohl, unten grob gefurcht, mehr oder weniger stark behaart und mit purpurnen Flecken versehen. Die Blätter sind drei- bis fünfzählig geteilt und auf der Unterseite kurz behaart. Innerhalb weniger Wochen können die Blätter über 1 m lang werden und erreichen schließlich während der Hauptwachstumsphase mit Blattstiel eine Länge von bis zu 2 m.

Häufiger wird der Riesenbärenklau mit dem heimischen Gemeinen Bärenklau oder Wiesenbärenklau (Heracleum sphondylium) verwechselt, der jedoch meist wesentlich kleiner bleibt (normalerweise ca. 1,5 m hoch). Wesentliche Unterscheidungsmerkmale sind die Größe und die Blattform. Zudem sind beim Wiesenbärenklau am Stängel nie purpurne Flecken vorhanden, dafür ist er oben steifborstig dicht behaart. Vom Wiesenbärenklau geht keine nennenswerte Gefahr aus.

Gesundheitsgefährdung und Gesundheitsschutz

Nach Kontakt mit dem Pflanzensaft, der photosensiblisierende Substanzen (Furocumarine) enthält, kann es durch einwirkendes Sonnenlicht zu Hautbeschwerden wie Juckreiz, Rötungen, Schwellungen und starke Blasenbildung kommen. Die Hautveränderungen können wie Verbrennungen 2. Grades aussehen und klingen oft erst über Wochen mit Narbenbildung und Pigmentveränderungen ab.

Zur Minderung des Risikos sind bei allen Arbeiten an den Pflanzen vollständige lange, möglichst wasserabweisende Bekleidung, festes Schuhwerk, Handschuhe mit Stulpen und Gesichtsschutz zu tragen. Besondere Vorsicht ist vor wegspritzendem oder zerstäubtem Pflanzensaft bei Mäharbeiten oder Abschlagen der Pflanzen geboten. Die Arbeiten an den Pflanzen sollten bei starker Bewölkung oder in der Dämmerung durchgeführt werden.

Besteht der Verdacht, dass der Pflanzensaft der Herkulesstaude auf die Haut gekommen ist, müssen die betroffenen Stellen schnellstmöglich mit Wasser und Seife abgewaschen werden. Es ist auch sinnvoll, Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor auf die betroffene Stelle aufzutragen. Vorsichtshalber sollte die Sonne 2–3 Tage gemieden werden. Bei starken Hautreaktionen unbedingt ärztliche Hilfe zurate ziehen!

Gegenmaßnahmen

Nur mithilfe eines sachgerechten Konzepts inklusive Erfolgskontrollen, das regelmäßig den Erfordernissen angepasst und langjährig umgesetzt wird, kann ein etablierter Bestand geschwächt, zurückgedrängt und schließlich eliminiert werden. Dabei können und sollten verschiedene Verfahren miteinander kombiniert werden.

Je größer die Bestände sind, umso aufwändiger ist deren Beseitigung. Daher ist es wichtig, bereits in der Etablierungsphase konsequent zu handeln. Die Verhinderung der Ausbreitung und die Bekämpfung schon von Einzelpflanzen sind besonders wichtig. Ebenfalls wichtig ist die gewissenhafte Nachkontrolle bearbeiteter Flächen. Schon einzelne übersehene Blütenstände (Notblüten sind oft kurzstämmig und kleiner), die zur Samenreife kommen, machen die Bekämpfungsaktionen des Jahres zunichte!

Physikalisch

Abtrennen der Blütenstände: Zur Vollblüte im Juni/Juli, spätestens vor der Samenreife, können Blütenstände abgetrennt werden. Diese Maßnahme dient in erster Linie zur Verhinderung des weiteren Aussamens und zur Erschöpfung des im Boden vorhandenen Samenlagers. Später im Jahr besteht ein erhöhtes Risiko zur Ausbreitung der ausfallenden Samen, auch weil diese mit der Kleidung, den Schuhen oder Werkzeugen verschleppt werden können. Konsequente Nachkontrolle in den folgenden Wochen ist zwingend erforderlich, um das Austreiben von Notblüten zu erfassen und diese zu beseitigen. Die abgetrennten Blütenstände sind sicher abzutransportieren (z. B. in Müllsäcken) und der Restmüllentsorgung zuzuführen. Keine Kompostierung, um die weitere Verbreitung durch bereits reife und nachreifende Samen zu verhindern!

Ausgraben: Einzelpflanzen werden nach dem Austrieb im April/Mai oder als Jungpflanze im Herbst (Ende Oktober) ausgegraben – das ist zwar arbeits- und zeitaufwändig, jedoch die effektivste und nachhaltigste Methode. Entnommene Pflanzen sollten auf einer versiegelten Fläche oder auf Folie in der Sonne vertrocknen. Nachkontrolle der Fundstelle im laufenden Jahr und in den Folgejahren ist notwendig, um übersehene oder neu aufwachsende Pflanzen zu erfassen und zu eliminieren.

Durchstechen der Wurzelrübe: Können die Pflanzen aus arbeitstechnischen Gründen nicht ausgegraben werden, werden die Pfahlwurzeln mit einem Spaten (geschärfte Kanten) mindestens 10 cm unterhalb der Bodenoberfläche durchstochen. Die abgetrennten Pflanzenteile werden aus dem Boden gezogen und vertrocknen. Die beste Zeit dafür ist das Frühjahr zu Beginn des Austriebs. Nachkontrollen auf übersehene Einzelpflanzen sind notwendig.

Fräsen und Pflügen: Für große Bestände auf maschinell bearbeitbaren Flächen bietet sich die bodenwendende Bearbeitung an, bei der die Pfahlwurzeln durchtrennt werden (Fräsen mindestens 15 cm tief, Pflügen 24 cm tief). Das Pflügen bremst auch das Auskeimen vorhandener Samen, während das Fräsen den Aufwuchs fördern kann. Nachkontrollen und weitere Gegenmaßnahmen sind notwendig.

Mähen: Das Abtrennen des Sprosses durch Mahd (Vorsicht bei Handgeräten wegen des wegspritzenden und zerstäubten Pflanzensaftes!) kann die Pfahlwurzel mit der Zeit erschöpfen. Dazu ist es notwendig, mindestens dreimal in der Vegetationsperiode zu mähen, da der Riesenbärenklau nach dem Schnitt wieder austreibt. Somit werden das Blühen und der Samenfall verhindert – allerdings sterben die Pflanzen nur langsam – teilweise über mehrere Jahre – ab, da erst mit der Blüte das biologische Ende vorprogrammiert ist.

Thermisch: Das Abtöten der Triebe mit Heißwasser oder offener Flamme ist in etwa so effektiv wie einmalige Mahd, allerdings deutlich riskanter sowie arbeits- und energieaufwändiger und somit teurer. Die Bodendämpfung und die Erhitzung der Pfahlwurzel mittels Dämpflanzen ist potenziell sehr wirksam, aber arbeitsaufwändig und sehr teuer.

Elektrisch: Die Abtötung durch Starkstrom erfordert Spezialgerät und sachgerechtes Vorgehen. Die Wirtschaftlichkeit sowie die langfristige Wirksamkeit sind bislang nur unzureichend dokumentiert.

Biologisch

Beweidung: Schafe oder Rinder nehmen nach Gewöhnung an diese pflanzliche Kost die frischen Blätter im Frühjahr bzw. nach Neuaustrieb gerne an. Bei gemischter Nahrung, d. h. Vorhandensein ausreichender Mengen alternativer Futterpflanzen, sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten, besonders bei Rassen mit schwarzem Maul. Vielerorts, etwa an Gewässerböschungen und Straßenrändern, ist eine Beweidung allerdings praktisch kaum durchführbar. Zudem ist eine Umzäunung notwendig und die anderweitige Versorgung der Tiere zu gewährleisten.

Chemisch

Heracleum auf Oedland und Graeben ohne Bewirtschaftung
Heracleum auf Oedland und Graeben ohne BewirtschaftungDr. Dirk Wolber
Herbizidanwendung: Vor der Anwendung von Herbiziden ist zunächst zu prüfen, ob die bewachsenen Flächen als landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt einzustufen sind. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um Nichtkulturland (Merkblatt) und eine Pflanzenschutzmittelanwendung ist grundsätzlich unzulässig. Beim zuständigen Pflanzenschutzdienst können jedoch für solche Flächen Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach § 12(2) des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) gestellt werden. Es ist ratsam, sich vorher vom zuständigen Pflanzenschutzdienst beraten zu lassen.

Auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen sind Herbizide auf Basis von Glyphosat (verschiedene Handelsnamen) oder Fluroxypyr + Trifloxypyr (RANGER/Garlon) je nach Indikation anwendbar. Die aktuelle Zulassung für die Indikation ist unbedingt zu beachten.

Im öffentlichen Grün (Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind) ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 17 PflSchG geregelt (Merkblatt). Die Komplexität dieser Regelung erfordert im Einzelfall eine Beratung, um ordnungsgemäß handeln zu können, da die Auswahl eventuell anwendbarer Herbizide von der Flächenkategorie (z. B. Park, Friedhof, Straßenbegleitgrün) abhängt.

Jede Behandlung – physikalisch, biologisch oder chemisch – erfordert nachfolgende Erfolgskontrollen sowie Nacharbeiten und unterstützende Maßnahmen in den Folgejahren. Die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung zeigen deutlich die Bedeutung der Vorbeugung und des frühzeitigen Entfernens erster kleiner Bestände.