Die Bearbeitung der Förderanträge für Präventionsmaßnahmen (wolfsabweisende Herdenschutzzäune bzw. Herdenschutzhunde) erfolgt über den GB Förderung.
Die Antragsunterlagen, Kontaktdaten wie auch weitere Infos erhalten Sie hier Link
Bei Nutztierschäden durch den Wolf leistet der GB Förderung nur die finanzielle Abwicklung des Antrages. Wer für die amtliche Feststellung zuständig ist und bei wem Sie den Übergriff auf Weidetiere melden können, finden Sie hier Link










