Der Startschuss für die Getreidedüngung fällt mancherorts organisch. Die Sperrfrist ist vorbei und viele warten angesichts des auf den Dauerfrost gefolgten Regens sehnsüchtig darauf, starten zu können. Die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern ist dabei an rechtliche Vorgaben gebunden. Innerhalb dieser sollten die Ausbringung in der Praxis so gestaltet werden, dass möglichst hohe Wirkungsgrade erreicht werden. Das fängt auch bei der Auswahl der zu düngenden Kultur an.


- Die Haupt-Nährstoffaufnahme des Winterrapses findet beispielsweise vor der Phase der hohen Mineralisierungsraten im Boden statt. Daraus resultiert, dass der Raps besonders auf die Zufuhr von direkt pflanzenverfügbaren Nährstoffen im zeitigen Frühjahr angewiesen ist. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass die tatsächliche Wirksamkeit von im Frühjahr ausgebrachten flüssigen organischen Düngern im Raps sehr gering ist, weil deren Beitrag zur Pflanzenernährung zeitlich zu spät kommt. Wer bis Ende Februar im Raps noch keine Organik platzieren konnte, sollte es auch nicht mehr tun!
- Die Haupt-Nährstoffaufnahme des Getreides verläuft im Vergleich dazu zeitlich zwar etwas nach hinten versetzt, liegt aber ebenso noch vor der Phase der hohen Mineralisierungsraten im Frühjahr. Gerade sehr spät ausgebrachte flüssige Wirtschaftsdünger erreichen auch hier nur eine geringe Wirksamkeit.
- Die beste Ausnutzung der in der Organik enthaltenen Nährstoffe ist immer in den Sommerungen zu finden. In diesen Kulturen hat der Organikeinsatz gerade bei direkter Einarbeitung immer die höchsten Wirkungsgrade.
Speziell flüssige Wirtschaftsdünger mit hohen direkt verfügbaren Ammonium-Anteilen sollten dabei so kurz vor der Aussaat/ dem Legen wie möglich ausgebracht werden. Bei deutlich früheren Ausbringungstermine wird die Zeit zwischen Düngung und tatsächlichem Nährstoffbedarf der Kulturen wesentlich verlängert. In dieser Zeit können Mineralisationsprozesse und Niederschlagsereignisse sowohl die Nährstoffdynamik im Boden verändern, als auch im schlimmsten Fall zur Verlagerung von Nährstoffen führen. In letzterem Fall beugt zumindest der Zusatz von Nitrifikationsinhibitoren vor. Erst zum Sechsblattstadium haben sowohl Zuckerrübe, als auch Mais gänzlich auf die Aufnahme von Nährstoffen aus dem Boden umgestellt. Zeitlich gesehen befinden wir uns zu diesem Zeitpunkt meist schon in den letzten Maiwochen oder später. Bei einer Ausbringung Anfang März liegen zwischen diesem und dem erwarteten Start der Nährstoffaufnahme der Kulturen also bis zu 12 Wochen! Auch ein dann vor der Ausbringung gezogener Nmin-Wert sagt deutlich weniger über den tatsächlich pflanzenverfügbaren Stickstoff aus als einer, der zur Aussaat gezogen worden ist. In den Ausführungshinweisen für die Ermittlung des im Boden verfügbaren Stickstoffs (Nmin) der Düngebehörde sind in diesem Zusammenhang frühstmögliche Probenahmetermine definiert:
- zu Winterungen: frühestens ab dem 01.01.
- zu frühen Sommerungen mit Aussaatzeitpunkt März: frühestens ab dem 15.02.
- zu späten Sommerungen mit Aussaatzeitpunkt April: frühestens ab dem 15.03.

Die Düngeverordnung (DüV) macht klare Vorgaben zur Wirksamkeit der Wirtschaftsdünger macht. Dies wird in so genannten Mindestwirksamkeiten ausgedrückt: bei Gärresten und Rindergüllen werden 60% angenommen, bei Schweinegüllen 70% des Gesamt-Stickstoff-Gehaltes. Der Begriff macht deutlich, dass mindestens dieser Wert angerechnet werden muss. Liegt der NH4-N-Gehalt der eigenen Analyse prozentual zum Gesamt-N-Anteil allerdings oberhalb dieser Werte, muss mit den höheren Werten gerechnet werden! Um realistisch einschätzen zu können, welche Wirkung aus der eingesetzten Organik erwartet werden kann, ist eine eigene, repräsentativ entnommene Wirtschaftsdüngeranalyse, wie sie im vorherigen Artikel beschrieben wurde, essenziell. Eine aktuelle Auswertung der LUFA Nord-West zeigt eindrucksvoll, wie stark die Inhaltsstoffe in den untersuchten Wirtschaftsdüngern schwanken. Dies unterstreicht vor allen Dingen, dass das Heranziehen von Standardwerten nicht ausreichend ist! Nur die eigene, repräsentativ gezogene Probe bildet die Wahrheit wirklich ab.
Die Überprüfung dieser Mindestwirksamkeiten in Versuchen zeigt ein kulturartenabhängiges Bild: werden im Wintergetreide im Frühjahr beispielsweise 120kg Gesamt-N über flüssige Wirtschaftsdünger in den stehenden Bestand gefahren, wird im Mittel der Versuche gerade einmal die Hälfte der in der DüV vorgegebenen Wirksamkeit erreicht. Bei der Ausbringung in Sommerungen hingegen wird sie sogar überschritten. Eine bundesländerübergreifende Auswertung dieser Versuchsserien wird aktuell durchgeführt und hier kommuniziert, sobald sie vorliegt. Das zeigt: die Mindestwirksamkeiten der DüV sind ein Kompromiss zwischen den gängigen Kulturen und sie gelten für alle Ausbringungstechniken und -bedingungen! Für einen möglichst effizienten Einsatz der Nährstoffe in unserem gesamten Anbausystem muss an dieser Stelle pflanzenbaulich angesetzt werden:
- Möglichst kein oder nur sehr früher Einsatz von Wirtschaftsdüngern im Frühjahr im Winterraps.
- Wenn eine Ausbringung im stehenden Getreide im Frühjahr erfolgen soll, muss dies bei möglicher Befahrbarkeit so früh wie möglich und mit möglichst „dünnen“ Güllen oder Gärreste erfolgen. Die anzurechnende Mindestwirksamkeit wird umso weniger erreicht, je weniger der Bestand generell ausgedüngt wird.
- Höchste Wirksamkeiten haben flüssige Wirtschaftsdünger nach direkter Einarbeitung in Sommerungen. Da diese wie oben beschrieben relevante Anteile ihres Nährstoffbedarfes aus der Mineralisierung decken können, sollten sie nicht grundsätzlich mit der maximal möglichen Menge an Organik gedüngt werden.
- Miste, Komposte etc. mit hohen TS-Gehalten gehören nur in die Herbstausbringung zu Zwischenfrüchten und Raps oder aber im Frühjahr zu Sommerungen eingesetzt.
Die langfristigen Wirkungen von Wirtschaftsdüngern gehen natürlich über die direkte Wirksamkeit im Ausbringungsjahr hinaus. Gerade die enthaltene organische Substanz kann – in Abhängigkeit ihrer Beschaffenheit – einen wichtigen Beitrag für Humuserhalt, Wasserhaltefähigkeit und langfristige Produktivität des Standortes leisten. So sind die im vorherigen Absatz genannten Punkte auch vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit der Wirtschaftsdünger im Betrieb zu sehen: werden diese (teuer) zugekauft, muss das Augenmerk unbedingt auch auf die höchstmögliche Wirksamkeit in der Kultur, zu der die Organik ausgebracht wir, gelegt werden. Bei innerbetrieblicher, regelmäßig verfügbarer Verwertung von Wirtschaftsdüngern sollten allerdings auf Basis der oben genannten Empfehlungen nicht unbedingt ausschließlich maximale Mengen - und dies auch nicht frühzeitig im Jahr - in die Sommerungen gefahren werden. Da diese wie oben beschrieben relevante Anteile ihres Nährstoffbedarfes aus der Mineralisierung decken können, sollte diese zusätzliche Nachlieferung aus der Organik nicht zu hoch gezogen werden. In dieser Konstellationen sollten auch geringe Mengen (100-120kg Gesamt-N) ins Getreide gefahren werden.

Bekannte Stellschrauben für den effizienten Einsatz von Wirtschaftsdüngern voll zu nutzen ist die wichtigste Voraussetzung für die N-Effiziente Wirtschaftsdüngerausbringung. Dabei gibt es in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Wirtschaftsdüngern im Betrieb gute und weniger gute Paarungen zwischen der Art des organischen Düngers, dem Ausbringungszeitpunkt und der Kultur, in der dieser eingesetzt wird. Gerade in Zeiten angespannter Marktsituationen (geringe Produktpreise und hohe Düngemittelpreise) sollte die Notwendigkeit für eine größtmögliche Stickstoff-Dünger-Wirkung aus der Organik gesehen werden. Begrenzte (Lager-)Kapazitäten oder feste Abnahmeverträge sind zwar häufig die Realität, sie dürfen die pflanzenbaulich möglichen und notwendigen Stellschrauben aus gesamtbetrieblicher Sicht aber nicht in den Hintergrund rücken lassen.















