Arbeitgebende, die Menschen mit Behinderung einstellen oder (weiter-) beschäftigen, übernehmen Verantwortung und sichern sich Arbeits- und Fachkräfte.
Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen geht, gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Es gibt aber auch hilfreiche Förderungen und Unterstützungsleistungen, die von einer ganzen Reihe verschiedener Leistungsträger angeboten werden.
Wer nicht regelmäßig mit der Materie befasst ist, verliert sich leicht im Dschungel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind genau die Anlaufstellen in Niedersachsen, die diesen Dschungel sehr gut kennen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zielsicher zu den richtigen Leistungen manövrieren.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von den EAA Services:
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kostenfreie und unabhängige Beratung, Information und Unterstützung bei allen Fragen der beruflichen Inklusion
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Präsenz vor Ort an sechs Standorten in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Lüneburg
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qualifiziertes Personal, das Sie zu allen Themen der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen berät
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Klärung von Zuständigkeiten und Vernetzung mit den Akteuren des Förder- und Unterstützungssystems
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Hilfe bei Anträgen auf Förder- und Unterstützungsleistungen
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Bereitstellung regionaler und überregionaler Veranstaltungen für Geschäftsführungen und Personalverantwortliche – in Präsenz oder digital
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Unterstützung bei der Fachkräftefindung und -bindung







