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Bodenauftrag auf landwirtschaftlichen Flächen: Baugenehmigungspflicht prüfen!

Webcode: 01045519

Ein Bodenauftrag kann die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen verbessern – dabei sind jedoch Bodenschutzvorgaben zu beachten, und eine Baugenehmigung kann erforderlich sein.

Bodenaufbringung zur Flächenwiederinstandsetzung
Bodenaufbringung zur FlächenwiederinstandsetzungRainer Behrens

Ein Bodenauftrag auf landwirtschaftliche Flächen kann sinnvoll sein, um die Bearbeitbarkeit eines Standortes zu verbessern und die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen.

Aber Vorsicht: Vor einem beabsichtigten Bodenauftrag ist beim zuständigen Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt zu erfragen, ob hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist.

In jedem Fall sind die Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten, um schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden. Sofern keine Baugenehmigungspflicht besteht, gelten davon unbeschadet die Dokumentations- und Anzeigepflichten nach der BBodSchV.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Webcode: 01045366.