Ein Plakat fürs Hoffest, ein neues Titelbild für Facebook oder ein Flyer für den Hofladen – mit Künstlicher Intelligenz entstehen professionelle Werbematerialien heute in wenigen Minuten. Das spart Zeit und eröffnet ganz neue Möglichkeiten. Wer KI nutzt, sollte jedoch auch die rechtlichen Spielregeln kennen.

Zwei Arten der Kennzeichnung
Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen technischen Anforderungen an Anbieter von KI-Systemen und den Pflichten derjenigen, die KI-Inhalte veröffentlichen.
- Anbieter von KI-Systemen (z. B. OpenAI, Google, Meta) müssen technische Lösungen einsetzen, damit künstlich erzeugte Inhalte erkannt werden können.
- Unternehmen und Nutzer (also auch landwirtschaftliche Betriebe) müssen bestimmte Inhalte zusätzlich sichtbar bzw. hörbar kennzeichnen, wenn sie diese veröffentlichen.
Für bestimmte bestehende Systeme können Übergangsregelungen gelten. Entscheidend ist daher, welche KI-Anwendung eingesetzt wird und wann sie bereitgestellt wurde.
Wann muss gekennzeichnet werden?
Eine Kennzeichnung ist dann wichtig, wenn ein Bild, Video oder eine Tonaufnahme so wirkt, als wäre sie tatsächlich entstanden, obwohl sie vollständig oder teilweise mit KI erstellt wurde.
Typische Beispiele aus der Landwirtschaft:
- ein Bild von Kunden im Hofladen, die nie dort waren
- ein Werbebild, das Ihren Hof mit blühenden Rapsfeldern zeigt, obwohl dort nie Raps gewachsen ist
- ein Video vom Hoffest oder von einer Hofführung, das vollständig mit KI erstellt wurde
- eine täuschend echte Sprachaufnahme oder ein Video, in dem eine Person Aussagen macht, die sie nie getroffen hat.
Gerade in sozialen Medien ist deshalb Aufmerksamkeit gefragt. Ein Hinweis wie #KIgeneriert kann für Transparenz sorgen. Bei Werbematerialien wie Flyern, Plakaten oder Anzeigen empfiehlt sich ein gut sichtbarer Hinweis direkt am Bild oder im Begleittext.
Eine gute Orientierung:
Könnte jemand glauben, dass diese Aufnahme echt ist? Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, sollte der Inhalt entsprechend gekennzeichnet werden.
Wann ist keine Kennzeichnung erforderlich?
Nicht jede Nutzung von KI muss sichtbar gemacht werden. Keine Kennzeichnungspflicht besteht in der Regel, wenn offensichtlich ist, dass ein Inhalt künstlich erstellt wurde und keine Verwechslungsgefahr besteht. Dazu gehören beispielsweise:
- stark stilisierte Illustrationen
- Comic-Darstellungen
- eindeutig fantasievolle Bilder
- offensichtlich fiktionale oder künstlerische Inhalte
Ein sprechendes Tier oder eine unrealistische Fantasieszene wird normalerweise nicht mit einer echten Aufnahme verwechselt.
Was gilt für KI-Texte?
Viele typische Aufgaben im Agrarbüro fallen nicht unter die besondere Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte.
Dazu gehören beispielsweise:
- Einladungstexte für Hoffeste
- Werbetexte für den Hofladen
- Beschreibungen von Ferienwohnungen
- Newsletter-Beiträge
- Social-Media-Beiträge
- Texte für die eigene Internetseite
Hier gilt: KI kann beim Formulieren unterstützen, die Verantwortung bleibt aber beim Menschen. Wer einen Text veröffentlicht, sollte ihn prüfen, fachlich kontrollieren und gegebenenfalls überarbeiten.
Anders kann es bei KI-generierten Texten aussehen, die sich an die Öffentlichkeit richten und Themen von öffentlichem Interesse behandeln, beispielsweise politische oder gesellschaftliche Informationen. Hier können zusätzliche Transparenzanforderungen relevant sein.
Nicht vergessen: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Die Kennzeichnung von KI-Inhalten ist nur ein Teil des verantwortungsvollen Umgangs mit KI. Auch Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bleiben wichtig. Fotos von Mitarbeitenden, Kunden oder Geschäftspartnern sollten nicht ohne entsprechende Zustimmung in KI-Anwendungen hochgeladen oder verarbeitet werden.
Gerade bei Bildern gilt deshalb:
Nicht nur fragen: „Muss ich es kennzeichnen?“
Sondern auch: „Darf ich dieses Bild überhaupt verwenden?“
Was passiert bei Verstößen?
Die KI-Verordnung sieht bei Verstößen gegen Transparenzpflichten empfindliche Bußgelder vor. Die Höhe hängt von der Art des Verstoßes und weiteren Faktoren ab. Für viele landwirtschaftliche Betriebe werden diese Höchstgrenzen in der Praxis nicht das typische Risiko darstellen.
Trotzdem lohnt sich ein sorgfältiger Umgang mit KI: Transparenz schafft Vertrauen und hilft, mögliche Probleme mit Kunden, Geschäftspartnern oder Wettbewerbern zu vermeiden.
Praxis-Tipp für das Agrarbüro
KI ist ein hilfreiches Werkzeug, um schneller Ideen zu entwickeln, Texte zu erstellen oder Werbematerialien vorzubereiten. Die Verantwortung bleibt jedoch immer beim Menschen.
Eine einfache Prüffrage hilft im Alltag: „Könnte jemand denken, dass dieser Inhalt echt ist, obwohl er mit KI erstellt wurde?“
Wenn ja, sollte der Inhalt sichtbar gekennzeichnet werden.
Wenn nein, reicht es in vielen Fällen aus, dass der Mensch das Ergebnis geprüft und für die Veröffentlichung freigegeben hat.
So lässt sich KI im Agrarbüro kreativ, transparent und verantwortungsvoll einsetzen.











