Amtliche Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen
Wahl der Kammerversammlung: Amtliche Bekanntmachung der LWK Niedersachsen
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt das Ergebnis der Wahl gem. § 29 Abs. 5 der Verordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKWVO, Nds. GVBl. 2008, S. 3) bekannt.