Der Berufsbildungsausschuss der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat am 08.09.2025 die Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit in der Land- und Hauswirtschaft („Feststellungsordnung Validierungsverfahren“) ) gemäß § 50c Abs. 4 Berufsbildungsgesetz beschlossen.
Diese Verfahrensregelung wurde am 20.10.2025 gemäß § 50c Absatz 4 Satz 2 Berufsbildungsgesetz durch das Niedersächsische Kultusministerium als zuständige oberste Landesbehörde genehmigt. Die Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung am 6.11.2025 in Kraft.








