Chancen für landwirtschaftliche Direktvermarkter in Osnabrück

Die Förderung ist als Anteilfinanzierung ausgelegt: Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Vorhaben. Außerdem muss die Investition größer als 3.000 € sein. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Inventar und Ausstattung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sowie mobile und teilmobile Lösungen, etwa Molkereien oder Schlachteinheiten. Aber auch Verkaufswagen und -mobile fallen unter die Förderung. Nicht förderfähig sind Investitionen in Gebäude.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung. Zu beachten ist, dass der Unternehmenssitz und der Investitionsstandort in Niedersachsen liegen, sofern sie als Kleinst- oder Kleinunternehmen gelten. Zu den zentralen Fördervoraussetzungen gehört neben der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit auch der Nachweis, dass mind. 50 Prozent der eingesetzten Waren aus einem Umkreis von maximal 75 Kilometern stammen.
Wer ein Projekt plant, sollte frühzeitig den Kontakt zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen suchen. Antragsstichtag ist der 15.09.2026. Die Kolleginnen der Einkommenskombinationen unterstützen kompetent bei der Antragstellung: www.lwk-niedersachsen.de, webcode 01041131.
Nutzen Sie die Chance, Ihre regionale Wertschöpfung nachhaltig auszubauen.









