Was kann in Ihrem antrag bis zum 30. September bzw. bis zum Jahresende geändert bzw. berichtigt werden? Wir haben einen Überblick für Sie zusammengestellt.
Folgende Änderungen des Betriebsprämienantrags sind bis zum 30.09. möglich:
- Bereinigung von Überlappungen bzw. Flächenüberschneidungen
- Vergrößerung / Verkleinerung / Verschiebung von Schlägen innerhalb des Feldblocks
- Korrektur eines Kulturcodes einschließlich des Kulturcodes 591 (Ackerland aus der Produktion genommen)
- Angabe des Codes 60 (Zwischenfruchtanbau) zwecks Anrechnung auf den Fruchtwechsel
- Bis 30.09.2026 kann die Bindung 60 für Zwischenfrüchte oder die Bindung 61 für Untersaaten zur Erfüllung des Fruchtwechsels nach GLÖZ 7 geändert werden. Nicht eingesäte Zwischenfrüchte oder Untersaaten sollten zurückgenommen werden
Bis zum Jahresende:
- Rücknahme von beantragten Fördermaßnahmen (sofern nicht durch eine Kontrolle bereits ein Fehler festgestellt wurde)
- Rücknahme von Schlägen, sofern eine über einen längeren Zeitraum eine nicht landwirtschaftliche Nutzung (z. B. Baumaßnahme) vorliegt. Hier entscheidet der Einzelfall. Halten Sie hier bitte Rücksprache.
Wichtig: Die genannten Änderungen sind zwingend notwendig und fristgerecht vorzunehmen. Auch die korrekte Angabe des Kulturwechsels ist in Hinblick auf die Einhaltung des Fruchtwechsels wichtig.
Ansprechpartner:
Alix Mensching-Buhr, Sandra Wiegrefe, Matthis Helmke, Sonja Kornblum, Cord Persiehl-Schultz














