Bezirksstelle Uelzen

Änderungen bei der Enni-Meldung für 2026 und 2027

Webcode: 01045533

Für das Jahr 2026 und 2027 hat das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungen an den Meldepflichten vorgenommen. Diese Änderungen laufen testweise für das Jahr 2026 und 2027. Die wesentlichen Anpassungen im Überblick:

  • Wahlrecht zwischen der Meldung der Düngung auf schlagbezogener oder betriebsbezogener Ebene
  • Meldung des Weidetagebuchs nicht mehr notwendig
  • Verlängerte Frist der Abgabe der Meldung bis zum 30.06

Mit Ausnahme der Verlängerung der Abgabefrist ergibt sich für die Betriebe nur eingeschränkt eine wesentliche Vereinfachung. Die Bedeutung der handschriftlichen Dokumentation nimmt bei der betriebsbezogenen Meldung erheblich zu:

  • Die betrieblichen Aufzeichnungen müssen korrekt sein. Die Summe der ausgebrachten Düngemittel müssen den Mengen auf den Lieferscheinen entsprechen
  • Die Stickstoff- und Phosphor-Salden sind einzuhalten
  • Die 170 kg-N-Grenze ist einzuhalten

Die Erfahrungen zeigen, dass die handschriftliche Dokumentation häufig Fehler aufweist. Erst die schlagbezogene Eingabe in Enni weist auf Fehler hin und macht eine Korrektur möglich. Somit gehen wir davon aus, dass die betriebsbezogene Meldung für Betriebe mit einer übersichtlichen Düngung sinnvoll sein kann. Für Betriebe, die viel Wirtschaftsdünger und verschiedene Arten von Mineraldünger einsetzen, ist eine betriebsbezogene Meldung sicherlich schwieriger. Hier wird weiterhin eine schlagbezogene Meldung und damit Fehlerprüfung in Enni notwendig sein.

 

Ansprechpartner:
Alix Mensching-Buhr, Matthis Helmke, Sonja Kornblum, Cord Persiehl-Schultz