Bis zum 30.09 können Änderungen im Betriebsprämienantrag sanktionslos durchgeführt werden.
Es sei, insbesondere in Hinblick auf die Ökoregelungen darauf hingewiesen, dass bis zum 30.09 unbedingt geprüft werden sollte, ob alle Vorgaben der Ökoregelungen erfüllt werden können. Denn eine Abweichung von mehr als 20 % der beantragten Fläche in den Ökoregelungen führt zur kompletten Nichterfüllung der jeweiligen Ökoregelungen. Folgende Beispiele können sich ergeben:
- Eine Brache in der Ökoregelung 1a kann nicht gemulcht werden oder der Nachweis wird nicht erbracht. Die Größe der Fläche übersteigt 20 % der gesamt beantragten Fläche in der Ökoregelung. Damit kommen alle Flächen in der Ökoregelung 1a nicht zur Auszahlung.
- Auf einer Fläche können nicht ausreichend Kennarten nachgewiesen werden. Diese Fläche ist unbedingt aus der Ökoregelung 5 zurückzuziehen, um ein Abfärben der Nichterfüllung auf die anderen Flächen zu vermeiden.
Weitere Beispiele können sich ergeben. Daher ist es sehr wichtig, vor dem 30.09 den Betriebsprämienantrag noch einmal zu prüfen, ob alle Flächen einen grünen Ampelstatus haben. Gerne unterstützen wir Sie dabei!













