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Selbstfahrende Futtermischwagen jetzt steuerfrei

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Ab 1. Januar 2018 sind selbstfahrende Futtermischwagen bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Diese Änderung wurde bereits im Juli 2017 vom Bundesrat verabschiedet und ist nun in Kraft getreten.

Roter landwirtschaftlicher Futtermischwagen auf einem asphaltierten Platz, im Hintergrund ein Windrad.
SF FuttermischwagenMartin Vaupel