Bezirksstelle Uelzen

Gesundheitsförderung – SVLFG übernimmt Kosten für Beratung

Webcode: 01039789

Die Sozialversicherung der Landwirtinnen und Landwirte hat erkannt, dass der Druck, dem viele Betriebsleiter:innen und deren Familien ausgesetzt sind, sehr groß ist und die Gesundheit beeinträchtigt.

Grünes Logo mit stilisiertem Baum und Kreisen, daneben die Buchstaben SVLFG in Grau.
Logo der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Zu den besonderen Belastungen gehören Situationen wie:

  • ungeklärte Hofnachfolge
  • Generations- und Paarkonflikte
  • finanzielle Unsicherheiten
  • Arbeitsüberlastung
  • Folgen des Strukturwandels und viele mehr.

Sozioökonomische Beratung und Mediation können dabei unterstützen, individuelle Wege, Hilfen und Lösungen für Ihre Situation zu erarbeiten. Die Kosten dafür übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die SVLFG. Die Inhalte der Beratungsgespräche sind selbstverständlich vertraulich und werden nicht an die SVLFG oder Dritte weitergegeben.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die SVLFG sind:

  1. Es liegt eine gesundheitliche Belastung wie z. B. Schlafstörungen, Ängste, Erschöpfung vor.
  2. Diese gesundheitliche Beeinträchtigung betrifft eine bei der Alterskasse versicherte Person.
  3. Die Beratung muss durch Berater:innen und Mediator:innen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen durchgeführt werden, die von der SVLFG im Rahmen der Kooperationsvereinbarung anerkannt sind.

Wie kann man an dem Projekt teilnehmen?

  1. Nehmen Sie Kontakt zu den Sozioökonomischen Berater:innen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf. Im Dienstgebiet der Bezirksstelle Uelzen sind dies Anneken Kruse und Esther Buchwald.
  2. Klären Sie mit dem Berater/ der Beraterin Ihre Situation.
  3. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, stellt der Berater/ die Beraterin einen Antrag bei der SVLFG.
  4. Nach der Bewilligung, die häufig innerhalb von 2 Wochen vorliegt, nimmt der Berater/ die Beraterin Kontakt zu Ihnen auf und klärt das weitere Vorgehen.
  5. Vor und nach dem Beratungsprozess erhalten Sie jeweils einen Fragebogen, der anonym an ein Institut zur Auswertung weitergeleitet wird.
  6. Die Abrechnung erfolgt seitens der LWK mit der SVLFG.

Umfang der Beratung:

Je Betrieb ist eine Förderung mit bis zu 10 Stunden Sozioökonomische Beratung und bis zu 10 Stunden Mediation durch das Projekt möglich.

Bei konkreten Fragen und/oder Beratungsbedarf melden Sie sich gerne bei uns.