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Abschlussprüfung Fischwirt/in

Webcode: 01012140

Die Berufausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung findet am Ende des dritten Ausbildungsjahres jeweils im Juni/ Juli statt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischem Teil. Mit erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Fischwirt/ Fischwirtin" erworben.

Der Ausbildungsbetrieb hat seine/n Auszubildende/n rechtzeitig zur Abschlussprüfung anzumelden. 

Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei:
Anmeldefrist: 30. April
des Jahres
Anmeldevordruck Aquakultur und Binnenfischerei

Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei:
Anmeldefrist: 31. Dezember des Jahres
Anmeldevordruck Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei

Zur Abschlussprüfung kann zugelassen werden, wer

  • die Ausbildungszeit zurückgelegt hat
  • an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie
  • den schriftlichen Ausbildungsnachweis vollständig geführt hat,
  • dessen Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der
    Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist.

Zur Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf Fischwirt hauptberuflich tätig gewesen ist.

Bei überdurchschnittlichen Leistungen in Berufsschule, Zwischenprüfung und Ausbildungsbetrieb besteht die Möglichkeit, vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Ausbildung im Beruf Fischwirt/Fischwirtin
Ausbildung im Beruf Fischwirt/FischwirtinAndreas Teichler
    
Küstenfischer
KüstenfischerAndreas Teichler