Amtliche Bekanntmachung der Sachverständigensatzung
Die Kammerversammlung hat am 22. November 2012 die Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von landwirtschaftlichen Sachverständigen beschlossen.
Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt durch Auslegung im Fachbereich 3.1 der Landwirtschaftskammer, Hans-Böckler-Allee 20 in 30173 Hannover. Außerdem ist die Satzung im Folgenden veröffentlicht.
Grund für die Novellierung der Satzung ist die Tatsache, dass die Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige entfallen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung die generelle Altershöchstgrenze für unzulässig erklärt, da sie nicht mit den europäischen Rechtsvorschriften vereinbar sei. Nunmehr wurden die Mindest- und Höchstaltersgrenzen aus der Satzung gestrichen.
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