Am 25.06.2021 wurde vom Bundesrat überraschend eine Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen. Diese betrifft insbesondere das Mindesttransportalter von Kälbern, welches hiermit von 14 auf 28 Tage angehoben wurde. Nun ist diese Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Diese Regelung tritt mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten am 01.01.2023 in Kraft.






















