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Freiwillige Gewässerschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet des Dümmers in 2025

Webcode: 01040513
Stand: 01.04.2025

Seit Frühjahr 2017 können im Einzugsgebiet des Dümmers "Freiwillige Vereinbarungen" je nach Zielkulisse (Erosion, Abschwemmung, Dränung, Überschwemmung) abgeschlossen werden.
Die in 2025 angebotenen freiwilligen Vereinbarungen sind im Vergleich zu den Vorjahren nicht verändert worden. 

Die Maßnahmen der "Reduzierten Bodenbearbeitung" werden, wie bisher, differenziert  im Frühjahr und Herbst angeboten.

Die "Freiwilligen Gewässerschutzmaßnahmen (GWS)" (tabellarische Auflistung mit Angaben zu den Auflagen) sowie die Zielkulissenkarten stehen als Dateien im Anhang zum Herunterladen zur Verfügung.

Für alle Schläge mt freiwilligen GWS sind Aufzeichnungen (Düngung, Pflanzenschutz, Ertragserwartung) zu erstellen (Führen einer Ackerschlagkartei bzw. eines Weidetagebuches)!

Im Antrag auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2025 ist der Punkt 7.4 "Teilnahme an freiwilligen Vereinbarungen im Trinkwaserschutz" zwingend mit "JA" anzugeben. Ansonsten wird eine Teilnahme abgelehnt.

Mindestens 5 % der Betriebe werden auf vertragsgemäße Durchführung der Vereinbarungen kontrolliert. Nochmals 1 % können vom NLWKN kontrolliert werden.

Es stehen pro Jahr 350.000 € für die freiwilligen Vereinbarungen zur Verfügung.
Für eine möglichst große Wirkung auf die Oberflächengewässerqualität werden die Vereinbarungen nur in bestimmten Zielkulissen angeboten. 'Erste Priorität haben die FV zur Erosionsvermeidung: Fahrgassenbegrünung, Gewässerschutzstreifen, Tiefenlinienbegrünung, Erosionsschutzstreifen sowie die FV zur Streifensaat, Mulchsaat, Direktsaat. 

Bei Fragen zur Vereinbarkeit der Fördermaßnahmen mit den GAP-Regelungen sowie mit den verschiedenen gesetzlichen Anforderungen zu Abständen an Gewässern, wenden Sie sich an Ihre Berater, die Sie gerne vor Ort beraten.