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Ökolandbau: Futter - Mist - Kooperation

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Wie können ökologisch wirtschaftende Betriebe mit begrenztem Nährstoffanfall im eigenen Betrieb ihre Kulturen ausreichend versorgen? 


Die Versorgung mit Stickstoff stellt im ökologischen Pflanzenbau eine Herausforderung dar. Nach der EU-Ökoverordnung ist der Einsatz mineralischer Stickstoffdünger generell nicht zugelassen. Ökologisch wirtschaftende Betriebe können somit nur auf Wirtschaftsdünger oder organische Handelsdünger zurückgreifen. Betriebe mit Schwerpunkt Tierhaltung haben Wirtschaftsdünger meist in ausreichender Menge zur Verfügung, der Stickstoffkreislauf im Betrieb ist weitgehend geschlossen. Stickstoffabflüsse durch den Verkauf tierischer und pflanzlicher Produkte können durch die Fixierung des Luftstickstoffs durch Knöllchenbakterien im Legumi-nosenanbau ersetzt werden. Insbesondere Futterbaubetriebe, die stark auf den Anbau von Kleegras setzen, haben hier einen Vorteil.
Anders sieht es bei Ackerbaubetrieben mit wenig oder geringer Tierhaltung aus. Hier muss der über das Erntegut abgegebenen Stickstoff in erheblichen Maß ersetzt werden. Der Leguminosenanbau konzentriert sich vornehmlich auf Körnerleguminosen, deren Erntegut zu guten Marktpreisen verkauft werden kann. Damit werden allerdings auch erhebliche Mengen des fixierten Stickstoffs abgegeben. Die Betriebe sind also gezwungen, zusätzlich Stickstoff für die Düngung zu beschaffen. Das kann über Zukauf erfolgen. Ackerbaubetriebe, die ausschließlich nach der EU-Ökoverordnung wirtschaften, haben die Möglichkeit bis zu 170 kg Stickstoff im Durchschnitt pro Hektar LF einzukaufen. Betriebe, die zusätzlich nach Verbandsrichtlinien wirtschaften, wie z. B von Bioland oder Naturland, dürfen maximal 40 kg Stickstoff pro Hektar LF zusätzlich einkaufen. Abgesehen von diesen Einschränkungen ist der Markt oft begrenzt und der Zukauf teuer.
Eine andere Alternative ist der Tausch von Futtermitteln gegen Wirtschaftsdünger. Diese sogenannten Futter-Mist-Kooperationen sind nach den Richtlinien der Bioverbände ausdrücklich von den Zukaufbegrenzungen ausgenommen und sind zusätzlich für den Betrieb nutzbar. Das häufigste Modell ist der Tausch des Aufwuchses von Kleegrasflächen gegen Mist und Gülle aus Wiederkäuer haltenden Betrieben. Der Ackerbaubetrieb hat den Vorteil, dass er das Kleegras, welches auch in einer ökologischen Marktfruchtfolge integriert sein sollte, nutzen kann und damit die Stickstofffixierleistung der Knöllchenbakterien erheblich erhöht. Beim einfachen Mulchen des Kleegrases wird durch die Zersetzung des Aufwuchses viel Stickstoff frei, der direkt von den Pflanzen wieder aufgenommen werden kann. Das hemmt die weitere Umwandlung von Luftstickstoff. Darüber hinaus hat der aufnehmende Betrieb Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist zur freien Verfügung und kann diese zu anderen Ackerkulturen ausbringen. Der tierhaltende Betrieb hat den Vorteil, dass er bei knapper Fläche mehr Sicherheit in den Grundfutterproduktion gewinnt. Die Futterflächen des Ackerbaubetriebes werden bei der Biokontrolle bei der Berechnung des zulässigen Tierbesatzes mit einbezogen. Zum Nachweis sollten Futter-Mist-Kooperationen auch immer einen schriftlichen Kooperationsvertrag vorliegen haben, wo die Nährstoffflüsse festgelegt sind. Außerdem gewinnt der tierhaltende Betrieb zusätzliche Ackerflächen, auf denen er Marktfrüchte anbauen kann.
Der Tausch von Kleegras, Mais oder anderen Futterpflanzen mit Biogasanlagen ist ebenfalls möglich, sofern die Gärreste nach den Vorgaben der EU-Ökoverordnung und der Bioverbände für eine Ausbringung auf Bioflächen zugelassen sind. Hier muss bei der beteiligten Biogasanlage eine genaue Prüfung der Gärsubstrate erfolgen, insbesondere ob die eingesetzten Wirtschaftsdünger aus nicht-industrieller Tierhaltung (z.B. < 2,5 GV/ha) stammen.

Eine weitere Möglichkeit der Zusammenarbeit ergibt sich mit Hühnern oder Schweine haltenden Betrieben. Der Ackerbaubetrieb liefert Getreide, Körnermais oder Körnerleguminosen und erhält entsprechend Wirtschaftsdünger zurück. Hier gibt es auch die Möglichkeit, dem Bio-Futtermittelhersteller direkt die Komponenten für die Futtermischung zu liefern. Das Fertigfutter wird an die tierhaltenden Betriebe ausgeliefert und der Ackerbaubetrieb erhält das Nährstoffäquivalent zurück. Auch hier wird eine schriftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen. Gerade Geflügel haltende Betriebe mit knapper Flächenausstattung sind auf eine gesicherte Abgabe ihrer Wirtschaftsdünger angewiesen. Bei Interesse lohnt es sich die Bio-Futtermittelhersteller anzusprechen.
Zusammengefasst bringen Futter-Mist-Kooperationen den Biobetrieben viele Vorteile. Acker-baubetriebe erreichen eine sinnvolle Verwertung ihres Kleegrases und einen gesicherten Absatz von Futtergetreide und Körnerleguminosen. Die Stickstofffixierleistung des Kleegrases wird erhöht und es stehen zusätzlich Wirtschaftsdünger zur Verfügung. Damit wird insgesamt die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Die tierhaltenden Betriebe erlangen bei knapper Fläche eine sicherere Futterversorgung und können durch die Wirtschaftsdüngerabgaben ihre Obergrenzen beim Tierbesatz einhalten. Zusätzlich werden Ackerflächen frei, die zum Anbau von Marktfrüchten genutzt werden können. Neben Stickstoff werden auch alle anderen wichtigen Pflanzennährstoffe verteilt und tragen zur Absicherung der Erträge bei. Bilateral und landes-weit können so Nährstoffkreisläufe geschlossen werden.

Martin Schochow
Fachbereich Ökologischer Landbau