Ergänzung zur Satzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2025
Die Kammerversammlung hat auf Grund § 5 in Verbindung mit § 25a und § 25b des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) in der Fassung vom 10.02.2003 (Nds. GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 01.07.2020 (Nds. GVBl. S. 213) und des § 21 der Hauptsatzung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in der Fassung vom 25.11.2021 für das Haushaltsjahr 2025 (01.01. - 31.12.2025) nachstehende Haushaltssatzung erlassen:
§ 2
(1) Zur Deckung des Finanzbedarfs wird gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen der Beitragssatz für das Erhebungsjahr 2025 nach § 27 Absatz 2 LwKG auf
215 % der Bemessungsgrundlage
festgesetzt. Bemessungsgrundlage ist der Steuermessbetrag.
(2) Der Beitragssatz für Betriebe nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird auf
6,10 € je Meter
festgesetzt. Bemessungsgrundlage nach § 27 Abs. 3 LwKG ist die Summe der amtlich registrierten Längen aller Fischereifahrzeuge des Betriebes am 01. August eines jeden Jahres, gemessen je Fahrzeug in Länge über alles.
Oldenburg, 08. Mai 2025
Der Präsident
