Amtliche Bekanntmachung über die Neuwahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Wahlperiode vom 06.02.2027 bis 05.02.2033)
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt bekannt:
- Die Wahlperiode der Kammerversammlung endet mit Ablauf des 05. Februar 2027.
- Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat als Wahlzeit für die Neuwahl der Mitglieder der Kammerversammlung in den Wahlkreisen festgesetzt:
Montag, den 09. November 2026
bis
Freitag, den 13. November 2026 bis 18:00 Uhr.
- Wahlvorschläge (Anlage 7) sind bis zum 21. August 2026 bei der jeweiligen Kreiswahlleiterin bzw. dem jeweiligen Kreiswahlleiter oder der jeweiligen Bezirksstelle einzureichen. Die Kreiswahlleiterin bzw. der Kreiswahlleiter und deren Stellvertretungen sind in der amtlichen Bekanntmachung genannt.
Die vollständige Amtliche Bekanntmachung und die erforderlichen Formulare sind als Anhang beigefügt.
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
- Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Wahlgruppe 1 (Anlage 3) bzw. Wahlgruppe 2 mit der Bescheinigung des Arbeitgebers (Anlage 4),
- eine Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers nach dem Muster der Anlage 8,
- ein (gültiges) Personalausweisdokument.
- Entspricht der Wahlvorschlag nicht der Vorgabe nach § 12 a Abs. 5 Satz 5 LwKG (Anteil von Frauen mindestens 30 %), so sind diesem auch eine Begründung nach § 12 a Abs. 5 Satz 6 LwKG, die die gründlichen Bemühungen beschreibt, sowie zum Nachweis der gründlichen Bemühungen von den Bitten nach Absatz § 14 Abs. 1 a Satz 1 LwKWVO Kopien oder Ausdrucke und von den Antworten Kopien, Ausdrucke oder Gesprächsvermerke beizufügen; die Antworten müssen hinsichtlich der angesprochenen Frauen anonymisiert sein.

