Amtliche Bekanntmachung des Gesamtergebnisses der Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Wahlperiode vom 06.02.2027 bis 05.02.2033)
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt gem. § 29 Abs. 5 der Verordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 15. Januar 2008, (LwKWVO, Nds. GVBl. 2008, S. 3) bekannt:
In allen Wahlkreisen wurde für jede Wahlgruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht und zugelassen, so dass gem. § 12 a Abs. 5 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) die in der amtlichen Bekanntmachung aufgeführten vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlperiode ab dem 06. Februar 2027 als gewählt gelten.
Oldenburg, 02.11.2026
Gerhard Schwetje, Präsident


