Eigenbestandsbesamungslehrgang für Schweinehalter/innen in Cloppenburg
bis 23.10.2025 (09:00 - 17:30 Uhr)
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 21.10.-23.10.2025 einen weiteren dreitägigen Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt im theoretischen Unterricht, an einem Phantom sowie an Schlachtorganen. Die Übungseinheiten am lebenden Tier sind nicht Teil des Lehrgangs. Der Unterrichtsteil endet mit der Abnahme der Abschlussprüfung.
Bitte beachten Sie:
- Eine Übernachtungsmöglichkeit für die Teilnehmenden kann durch die LWK Niedersachsen nicht bereitgestellt werden.
- Ein Mittagessen für die Teilnehmenden ist in den Lehrgangskosten nicht enthalten und muss ggf. privat organisiert werden.
- Die Durchführung des Unterrichts (einschließlich der Lehrgangsunterlagen) erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Wir möchten Sie bitten, bei der Anmeldung Ihre Rufnummer sowie E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen anzugeben.
Weitere Lehrgangsinformationen: |
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Termin: |
21. bis 23. Oktober 2025 |
Veranstaltungsort: |
Bezirksstelle Oldenburg-Süd, Löninger Str. 68, 49661 Cloppenburg, Raum 0.13 (Großer Seminarraum im Erdgeschoss) |
Zulassungsvoraussetzung: |
vollendetes 16. Lebensjahr |
Lehrgangskosten: |
305 € Lehrgangsgebühr ohne Übernachtung und Mittagessen zzgl. 45 € Zertifikat/Prüfungsgebühr zzgl. 30 € Verpflegung (Getränke und Kekse) |
Anmeldeschluss: |
10. Oktober 2025 |
Lehrgangsgröße: | bis 25 Personen |
Lehrgangsanmeldung: |
mit anliegendem Anmeldeformular |
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.