Sachkundelehrgang für Distanzimmobilisation von Gatterwild & Rindern
bis 21.03.2026 (08:00 - 16:00 Uhr)
In der Praxis gibt es Situationen, in denen Tiere nicht eingefangen oder manuell fixiert werden können – etwa bei der Behandlung von Damwild im Gehege oder beim Einziehen von Ohrmarken bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern.
In solchen Fällen kann eine kurzfristige Immobilisation aus der Distanz mit einem Kaltgas-Teleinjektionsgerät erforderlich sein. Dafür sind spezielle fachliche und rechtliche Kenntnisse notwendig.
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen genau dieses Wissen und bereitet Sie auf die gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweise für die Distanzimmobilisation vor. Sie erwerben unter anderem Kenntnisse zu:
- relevanten Regelungen des Tierschutzgesetzes
- dem Tierarzneimittelgesetz
- dem Waffengesetz
- dem sicheren und fachgerechten Umgang mit Kaltgas-Teleinjektionsgeräten
- sowie den dabei eingesetzten Immobilisationsmedikamenten
Auch Inhaber eines Jagdscheins benötigen für die Distanzimmobilisation eine gesonderte Sachkunde.
Der Lehrgang dauert zwei Tage und bereitet Sie auf folgende Prüfungen vor:
- Sachkundeprüfung für den Eintrag eines Kaltgas-Teleinjektionsgeräts in die Waffenbesitzkarte sowie ggf. für die Munitionserwerbsberechtigung (nach § 7 Waffengesetz)
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausnahmegenehmigung zur Immobilisation durch Nicht-Tierärzte (nach § 5 Tierschutzgesetz)
Voraussetzungen für die Teilnahme
1. Vorhandene Waffensachkunde
Für die Teilnahme ist eine bereits abgelegte Waffensachkundeprüfung erforderlich. Diese muss eine schriftliche und mündliche Prüfung umfasst haben, zum Beispiel im Rahmen eines:
- Jagdscheins
- Sportschützenscheins
- vergleichbaren anerkannten Nachweises
Falls Sie noch KEINE Waffensachkunde haben, klicken Sie bitte HIER.
2. Nachweis des Bedürfnisses für die Kaltgaswaffe
Für den Eintrag eines Distanzimmobilisationsgewehrs in die Waffenbesitzkarte sowie für die erforderliche Ausnahmegenehmigung verlangt die zuständige Behörde einen sogenannten Bedürfnisnachweis. Dabei muss der konkrete Einsatzgrund für das Gerät angegeben werden.
Ein anerkanntes Bedürfnis kann zum Beispiel vorliegen bei:
- Inhabern eines Wildgeheges
- Haltern von Mutterkuhherden
- Tätigkeiten im tierärztlichen Bereich
- tierpflegerischen oder vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten
Bitte beachten Sie: Distanzimmobilisationsgeräte gelten nicht als Jagdwaffen.
Daher benötigen auch Jäger hierfür eine separate waffenrechtliche Erlaubnis sowie den entsprechenden Sachkundenachweis.
Vorbereitung:
Vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle Unterlagen in digitaler Form - eine gute Vorbereitung Ihrerseits ist essenziell. Daher bitten wir Sie, die Vorbereitungszeit intensiv zu nutzen.
Anmeldeschluss:
Der Anmeldeschluss ist 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tragen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe.
Weitere Buchungsoptionen:
Die Lehrgänge zum Weideschuss und zur Waffensachkunde, können in anderen Modulen gebucht werden. Einen Überblick über die weiteren Buchungsoptionen finden Sie HIER.
Programm
Dr. med. vet. Caroline Esfandiary, LUFA Nord-West

Dr. med. vet. Caroline Esfandiary, LUFA Nord-West

Dr. med. vet. Caroline Esfandiary, LUFA Nord-West

Dr. med. vet. Caroline Esfandiary, LUFA Nord-West

Marten Soltau
Roy Smith
Marten Soltau
Roy Smith
Marten Soltau
- Praktische Sachkundeprüfung Teleinjektionswaffe - System Kaltgas nach §7 Waffengesetz
- Mündliche Prüfung nach § 7 Waffengesetz
- Mündliche Prüfung nach § 5 Tierschutzgesetz (Immobilisation, Arzneimittelrecht)
Kosten
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück

