Leere Ställe, ungenutzte Scheunen oder ehemalige Wirtschaftsgebäude gehören mittlerweile auf vielen Höfen zum Bild. Ursachen dafür gibt es zahlreiche: Veränderungen in den Agrarmärkten, die Aufgabe einzelner Betriebszweige, neue Anforderungen an die Tierhaltung oder Investitionen in moderne Produktionsverfahren. Während die Nutzung wegfällt, bleiben Kosten für Instandhaltung, Versicherung und Verkehrssicherung bestehen. Viele Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter stehen deshalb vor der Frage: Welche Zukunft haben diese Gebäude?

Ob eine Umnutzung möglich ist, hängt insbesondere von der Lage des Gebäudes und der geplanten neuen Verwendung ab. Dabei ist nicht immer ein Umbau erforderlich, damit eine Genehmigung notwendig wird. Bereits eine veränderte Nutzung kann rechtlich relevant sein. So kann beispielsweise die entgeltliche Unterstellung von Wohnwagen in einer ehemaligen Scheune ebenso genehmigungspflichtig sein wie die Umwandlung eines Rinderstalls in einen Legehennenhaltung.
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Nachnutzung liegt in einer realistischen Bewertung des Gebäudes. Zustand, Bauweise, vorhandene Strukturen und Entwicklungspotenziale sollten sorgfältig analysiert werden. Auf dieser Grundlage lässt sich ein tragfähiges Konzept entwickeln, das sowohl wirtschaftlich als auch langfristig sinnvoll ist. Ein schlüssiger Nutzungsplan kann zudem die Chancen im Genehmigungsverfahren verbessern.
Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielen weitere Aspekte eine wichtige Rolle. Dazu gehören unter anderem die Einbindung des Gebäudes in die Hofstelle sowie der Erhalt seines prägenden äußeren Erscheinungsbildes.
Mehr Möglichkeiten durch neue gesetzliche Regelungen
Seit der gesetzlichen Anpassung im Jahr 2021 wurden die Rahmenbedingungen für Umnutzungen im Außenbereich deutlich erweitert. Eigentümerinnen und Eigentümer ehemals landwirtschaftlich genehmigter Gebäude können diese heute leichter einer neuen Nutzung zuführen – unabhängig davon, ob sie selbst noch einen landwirtschaftlichen Betrieb führen. Entscheidend ist, dass das Gebäude ursprünglich für einen landwirtschaftlichen Zweck genehmigt wurde.
Dadurch eröffnen sich zahlreiche neue Optionen. So können beispielsweise Wohnungen für die Vermietung oder für Familienangehörige entstehen. Auch mehrfache Nutzungsänderungen sind inzwischen zulässig. Eine leerstehende Halle kann zunächst an einen Handwerksbetrieb vermietet und später zu Wohnraum umgebaut werden. Früher war oftmals nur die erste Umnutzung möglich.
Nicht immer muss das gesamte Gebäude neu genutzt werden. Häufig bieten gerade Teilflächen interessante Perspektiven. So kann ein Gebäudebereich weiterhin landwirtschaftlichen Zwecken dienen, während ein anderer beispielsweise zu einem Fitnessstudio, Büro oder Veranstaltungsraum umgestaltet wird.
Welche Nutzung passt zum Betrieb?
Ob Wohnraum, Stellplätze, Hofladen, Feierscheune oder ein Umbau bestehender Stallanlagen: Welche Lösung infrage kommt, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Standort, bauliche Voraussetzungen, finanzielle Möglichkeiten und persönliche Ziele beeinflussen die Entscheidung maßgeblich.
Wer neue Wege beschreitet, benötigt allerdings oftmals Ausdauer. Innovative Ideen sind nicht selten auch für Genehmigungsbehörden oder andere Beteiligte ungewohnt und müssen nachvollziehbar dargestellt werden. Gute Vorbereitung und ein überzeugendes Konzept zahlen sich daher aus.
Fördermittel als Chance – nicht als Grundlage
Bei vielen Vorhaben können Förderprogramme einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten. Welche Unterstützung möglich ist, richtet sich unter anderem nach Standort, Gebäudeart und regionalen Förderkulissen. Besonders relevant sind häufig Programme aus den Bereichen Denkmalschutz, Energieeffizienz, Innenentwicklung, Revitalisierung bestehender Bausubstanz sowie die Erhaltung orts- und landschaftsbildprägender Gebäude.
Dennoch sollte eine Förderung stets als zusätzliches Plus betrachtet werden. Ein Umnutzungsvorhaben sollte auch ohne Zuschüsse tragfähig und wirtschaftlich sein, denn eine Bewilligung von Fördermitteln lässt sich nicht garantieren.
Aus Leerstand Zukunft machen
Ungenutzte Hofgebäude müssen kein Kostenfaktor auf Dauer bleiben. Mit einer durchdachten Planung, realistischen Einschätzung der Möglichkeiten und einem tragfähigen Nutzungskonzept können aus leerstehenden Gebäuden neue Perspektiven für Betrieb, Familie und Region entstehen.
Sie haben Interesse an diesem Thema?
Die nächste Veranstaltung dazu findet am 26. Oktober 2026 in der Region Braunschweig statt. Nähere Infos dazu finden Sie hier:
Perspektiven_statt_Leerstand_-_Umnutzung_landwirtschaftlicher_Gebäude
















