Mit der seit einem Jahr gültigen neuen Düngeverordnung sind die Düngemaßnahmen innerhalb von zwei Tagen zu dokumentieren. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Da die Düngung innerhalb von zwei Tagen dokumentiert werden muss, ist bei einer Aufnahme von organischen Düngemitteln ein Abgleich zwischen dem Lieferscheindatum und der erfolgten Dokumentation zwingend erforderlich. Unverzichtbar ist dabei natürlich, dass Ihnen der Lieferschein und die Deklaration vorliegen. Auch der Weidegang ist nach Beendigung der Beweidung zu dokumentieren. Hier sind Angaben zu den Weidetieren, den Weidetagen und der Anzahl der Tiere erforderlich.
Nach Abschluss der Düngung erfolgt eine Aufsummierung der Düngung. Diese darf den ermittelten Düngebedarf nicht überschreiten.
Eine Schlagkartei sowie weitergehende Erläuterungen finden Sie hier.
Ansprechpartnerinnen:
Alix Mensching-Buhr
Sonja Kornblum
















