Bezirksstelle Uelzen

Dokumentation der Düngemaßnahmen

Webcode: 01039345

Mit der seit einem Jahr gültigen neuen Düngeverordnung sind die Düngemaßnahmen innerhalb von zwei Tagen zu dokumentieren. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Dokumentation
DokumentationLWK Niedersachsen
Die Anrechnung des Stickstoffs erfolgt mit der sogenannten Mindestwirksamkeit. Diese liegt bei Mineraldünger bei 100 %. Erfolgt die Düngung beispielsweise mit 1dt Kalkammonsalpeter ist dieser mit 27 kg Stickstoff anzurechnen. Anders gestaltet es sich bei der organischen Düngung. Hier ist eine unterschiedliche Mindestwirksamkeit der organischen Düngemittel anzuwenden. So wird der enthaltene Stickstoff im Rindermist beispielsweise mit 25 % angerechnet, die Schweinegülle mit 70 % und der Stickstoff im Gärrest mit 60 %. Daraus ergibt sich folgendes Beispiel. Es werden 20 m³ Gärrest am 02.04. gedüngt. Im Gärrest sind 4,0 kg Stickstoff enthalten. Somit sind dem Düngebedarf 2,4 kg Stickstoff anzurechnen. Der beispielhaft ermittelte Düngebedarf bei Silomais von 165 kg N reduziert sich durch die Gärrestgabe somit um 48 kg.

Da die Düngung innerhalb von zwei Tagen dokumentiert werden muss, ist bei einer Aufnahme von organischen Düngemitteln ein Abgleich zwischen dem Lieferscheindatum und der erfolgten Dokumentation zwingend erforderlich. Unverzichtbar ist dabei natürlich, dass Ihnen der Lieferschein und die Deklaration vorliegen. Auch der Weidegang ist nach Beendigung der Beweidung zu dokumentieren. Hier sind Angaben zu den Weidetieren, den Weidetagen und der Anzahl der Tiere erforderlich.

Nach Abschluss der Düngung erfolgt eine Aufsummierung der Düngung. Diese darf den ermittelten Düngebedarf nicht überschreiten.

Eine Schlagkartei sowie weitergehende Erläuterungen finden Sie hier.

Ansprechpartnerinnen:
Alix Mensching-Buhr
Sonja Kornblum